Prozentualer Aufschlag bei personenbezogenen Bewertungsgrundlagen In der Regel schreiben tarifliche Bestimmungen vor, daß Zeitlohnarten wie
Mehrarbeit am Sonntag
,
Mehrarbeit am Feiertag
, etc. mit einem prozentualen Aufschlag zur Grundvergütung eines Mitarbeiters bewertet werden müssen.
Beispiel
Die Lohnart
Mehrarbeit am Sonntag
soll mit 25% Aufschlag zur Grundvergütung, bestehend aus
Gehalt
,
tariflicher Zulage
und
freiwilliger Zulage,
bewertet werden. Als Bewertungsgrundlage wird die Bewertungsgrundlage 1 verwendet.
Um dieses Beispiel abzubilden, gibt es folgende Möglichkeiten:
Prozentuale Erhöhung der Basislohnart
Die Basislohnart ist die Zeitlohnart
Mehrarbeit am Sonntag
. Diese Basislohnart wird mit 125 % der Bewertungsgrundlage 1 bewertet. Der Mitarbeiter erhält in diesem Fall die Lohnart
Mehrarbeit am Sonntag
, bewertet mit 125% der Bewertungsgrundlage 1.
Bilden einer abgeleiteten Lohnart
Die Basislohnart
Mehrarbeit am Sonntag
wird mit 100 % der Bewertungsgrundlage 1 bewertet. Zusätzlich bestimmen Sie eine abgeleitete Lohnart
Mehrarbeit am Sonntag: 25 %
. Diese Lohnart wird mit 25 % der Bewertungsgrundlage 1 bewertet.
Der Mitarbeiter erhält in diesem Fall folgende Lohnarten:
die Basislohnart
Mehrarbeit am Sonntag
, bewertet mit 100 % der Bewertungsgrundlage 1
die abgeleitete Lohnart
Mehrarbeit am Sonntag: 25 %
, bewertet mit 25 % der Bewertungsgrundlage 1.
Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, daß Sie die 25%ige Zulage über die abgeleitete Lohnart gesondert ausweisen und im Formular drucken können.