Prozentualer Aufschlag bei personenbezogenen Bewertungsgrundlagen

Verwendung

In der Regel schreiben tarifliche Bestimmungen vor, daß Zeitlohnarten wie Mehrarbeit am Sonntag , Mehrarbeit am Feiertag , etc. mit einem prozentualen Aufschlag zur Grundvergütung eines Mitarbeiters bewertet werden müssen.

Beispiel Beispiel

Die Lohnart Mehrarbeit am Sonntag soll mit 25% Aufschlag zur Grundvergütung, bestehend aus Gehalt , tariflicher Zulage und freiwilliger Zulage, bewertet werden. Als Bewertungsgrundlage wird die Bewertungsgrundlage 1 verwendet.

Um dieses Beispiel abzubilden, gibt es folgende Möglichkeiten:

Ende des Beispiels.
  • Prozentuale Erhöhung der Basislohnart

Die Basislohnart ist die Zeitlohnart Mehrarbeit am Sonntag . Diese Basislohnart wird mit 125 % der Bewertungsgrundlage 1 bewertet. Der Mitarbeiter erhält in diesem Fall die Lohnart Mehrarbeit am Sonntag , bewertet mit 125% der Bewertungsgrundlage 1.

  • Bilden einer abgeleiteten Lohnart

Die Basislohnart Mehrarbeit am Sonntag wird mit 100 % der Bewertungsgrundlage 1 bewertet. Zusätzlich bestimmen Sie eine abgeleitete Lohnart Mehrarbeit am Sonntag: 25 % . Diese Lohnart wird mit 25 % der Bewertungsgrundlage 1 bewertet.

Der Mitarbeiter erhält in diesem Fall folgende Lohnarten:

  • die Basislohnart Mehrarbeit am Sonntag , bewertet mit 100 % der Bewertungsgrundlage 1

  • die abgeleitete Lohnart Mehrarbeit am Sonntag: 25 % , bewertet mit 25 % der Bewertungsgrundlage 1.

Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, daß Sie die 25%ige Zulage über die abgeleitete Lohnart gesondert ausweisen und im Formular drucken können.