Rückrechnungsgrenze Am weitesten zurückliegendes Datum, bis zu dem Stamm- und Zeitdaten in die Abrechnungsvergangenheit hinein geändert werden dürfen und bis zu dem die Personalabrechnung im Fall einer Rückrechnung maximal zurückrechnet.
Mit der Rückrechnungsgrenze können Sie z.B. festlegen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Rückrechnung mehr in das Vorjahr erfolgen darf.
Für den Personalabrechnungskreisist die Rückrechnungsgrenze im Abrechnungsverwaltungssatzals Beginndatum der tiefsten rückrechenbaren Periode hinterlegt.
Hinweis
Sie können die Rückrechnungsgrenze für den Personalabrechnungskreis nur bearbeiten, wenn der Abrechnungsverwaltungssatz den Status
Ende der Abrechnung
hat.
Für einen Mitarbeiter ist die Rückrechnungsgrenze im Infotyp Abrechnungsstatus (0003) hinterlegt.