Customizing in Abhängigkeit von den geführten Währungen Die
Aktivierung und Wertfortschreibung von Vermögen und Verbindlichkeiten
beinhaltet keine Währungsumrechnung. Die Ermittlung der Kreiswährungswerte hängt daher von den Einstellungen in den Stammdaten der Anlage ab:
Wenn Sie die Anlage nicht in Hauswährung führen (d.h. wenn die führende Währung die Kreiswährung ist), so erfassen Sie bereits die Zusatzmeldedaten für diese Anlage sowohl in Haus- als auch in Kreiswährung.
Die Buchungen für Aktivierung und Wertfortschreibung erfolgen dann ebenfalls in Haus- und Kreiswährung. Das Verhältnis von Haus- und Kreiswährungswerten verändert sich dabei nicht, d.h. das historische Verhältnis der erfassten AHK-Werte wird für alle Kennzahlen beibehalten.
Im Maßnahmen-Customizing für Aktivierung und Wertfortschreibung ordnen Sie in einer Maßnahme zwei Belegarten zu. Diejenige Belegart, die für Buchungen von Anlagen verwendet wird, die nicht in Hauswährung geführt werden, wird von einer anschließenden Währungsumrechnungsmaßnahme nicht behandelt, da die Kreiswährungswerte bereits von der
Aktivierung und Wertfortschreibung
gebucht wurden.
Wenn Sie die Anlage in Hauswährung führen, so enthalten deren Zusatzmeldedaten nur Hauswährungswerte, und auch die Buchungen für Aktivierung und Wertfortschreibung werden nur in Hauswährung vorgenommen. Die Kreiswährungswerte werden durch eine anschließende Währungsumrechnungsmaßnahme ermittelt.
Die Position für Rücklagen Anlagen, die bei der Aktivierung von Anlagen für deren Gegenbuchung verwendet wird, findet in der Kapitalkonsolidierung typischerweise Eingang in den Vorgang Erstkonsolidierung. Zur Vermeidung von Problemen im Zusammenhang mit verspäteten Erstkonsolidierungsdaten, die durch die Währungsumrechnung der erstkonsolidierungsrelevanten Anlagenrücklagen verursacht werden, empfiehlt es sich, diese Anlagenrücklagen in der Währungsumrechnung in einem gesonderten Methodenschritt zu behandeln.
Dieser Methodenschritt sollte die Zielkennzahl der erstkonsolidierungsrelevanten Anlagenrücklagen nicht verändern; stattdessen sollte die aus der Umrechnung resultierende Differenz auf eine andere Bewegungsart gebucht werden.
Die Anlagenrücklagen mit der Bewegungsart der Differenzenbuchung sollten in der Kapitalkonsolidierung dann eine
Kapitalerhöhung
anstoßen, damit die Währungsumrechnungseffekte auf die Anlagenrücklagen eine Anpassung des Goodwill bewirken.