Quotenkonsolidierung

Einsatzmöglichkeiten

Mit dieser Komponente können Sie Konsolidierungseinheiten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aus Managementsicht quotal (d.h. anteilig) in den Konzernabschluss einbeziehen.

Bei der Quotenkonsolidierung übernimmt das System die Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nicht in voller Höhe (wie bei der Vollkonsolidierung) in den Konzernabschluss, sondern entsprechend des Kapitalanteils, den die Obereinheit an der Quoteneinheit hält.

Einführungshinweise

Sie setzen die Quotenkonsolidierung in folgenden Fällen ein:

  • bei einer Gesellschaftskonsolidierung, wenn Sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) quotal und nicht at equity in einen Konzernabschluss einbeziehen müssen bzw. wollen

    Ein typischer Fall eines Gemeinschaftsunternehmens ist ein Unternehmen, an dem zwei Obergesellschaften zu je 50% beteiligt sind;

  • bei einer Geschäftsbereichskonsolidierung oder Profitcenter-Konsolidierung, wenn Sie die Konsolidierungseinheit nicht at equity einbeziehen wollen

  • bei einer Matrixkonsolidierung (z.B. mit Konsolidierungseinheiten für Gesellschaft und Profitcenter), wenn Sie die Konsolidierungseinheit nicht at equity einbeziehen wollen

Zur Verwendung der Quotenkonsolidierung gemäß der Rechnungslegungsvorschriften IFRS, US-GAAP sowie HGB siehe die folgenden Abschnitte:

Integration

Sie führen die Quotenkonsolidierung mithilfe von Umgliederungsmaßnahmen durch. Das folgende Beispiel zeigt eine mögliche Maßnahmenreihenfolge. Im nächsten Abschnitt sind die Regeln dafür beschrieben, wann eine Umgliederungsmaßnahme zur Quotierung eingesetzt werden muss.

Beispiel Beispiel

Im Konsolidierungsmonitor kann eine Maßnahmenreihenfolge wie folgt aussehen:

  • Saldovortrag

  • Periodeninitialisierung

  • Erfassung Meldedaten

  • Validierung Meldedaten

  • Abstimmung für Schuldenkonsolidierung

  • Abstimmung für Aufwands- und Ertragseliminierung

  • Abstimmung für Beteiligungsertragseliminierung

  • Anpassungsbuchungen

  • Währungsumrechnung und Rundung

  • Umgliederung: Quotierung angepasste Meldedaten

  • Schuldenkonsolidierung

  • Umgliederungen: Paarweise Eliminierungen

  • Aufwands- und Ertragseliminierung

  • Umgliederungen: Paarweise Eliminierungen

  • Beteiligungsertragseliminierung

  • Umgliederung: Paarweise Eliminierungen

  • Kapitalkonsolidierung

  • Umgliederung Kontierungsebene 30 (Umgliederung der Minderheiten und der statistischen Positionen)

  • Validierung konsolidierte Daten

Ende des Beispiels.

Funktionsumfang

Sie erfassen die Meldedaten, die Zusatzmeldedaten sowie die Anpassungsbuchungen in voller Höhe.

Die quotale Einbeziehung von Konsolidierungseinheiten bilden Sie im System mit automatischen Umgliederungsbuchungen ab; diese führen Sie durch

  • nach der Erfassung der Meldedaten oder wenn Sie Anpassungsbuchungen durchführen: nach den Anpassungsbuchungen.

  • nach folgenden Konsolidierungsmaßnahmen:

    • Konzernaufrechnungen:

      • Schuldenkonsolidierung

      • Aufwands- und Ertragskonsolidierung

      • Beteiligungsertragseliminierung

    • Zwischenergebniseliminierung im Umlaufvermögen (paarweise Eliminierungen)

    • Kapitalkonsolidierung (hier gibt es eine Umgliederungsmaßnahme vor und eine nach der Kapitalkonsolidierungsmaßnahme);

      nach diesen Konsolidierungsmaßnahmen benötigen Sie jeweils eine bis maximal vier Umgliederungsmaßnahmen.

Die Quote für eine Quoteneinheit sowie die Quotenänderungen erfassen Sie pro Konsolidierungskreis als Bewegungsdaten auf statistischen Positionen. Die Umgliederungsbuchungen erfolgen dann mit den entsprechenden Prozentsätzen, die Sie in den statistischen Positionen hinterlegt haben.

Folgende Funktionen stehen Ihnen im Einzelnen zur Verfügung:

  • Das System bucht die Ergebnisse der Quotenkonsolidierung auf den passenden Kontierungsebenen:

    • Meldedaten oder angepasste Meldedaten (einschließlich Buchungen der Aktivierung und Wertfortschreibung): Buchung auf Kontierungsebene 12 (Anpassungsbuchungen: Konsolidierungskreisänderungen)

    • Paarweise Eliminierungen: Buchung auf Kontierungsebene 22 (Paarweise Eliminierungsbuchungen: Konsolidierungskreisänderungen)

    • Ergebnisse der Kapitalkonsolidierung: Buchung auf Kontierungsebene 30

  • Wenn Sie mehrere Quoteneinheiten pro Konsolidierungskreis haben, stehen Ihnen für alle paarweisen Eliminierungen folgende Funktionen zur Verfügung:

    • Sie können zwischen dem Produktverfahren und dem Minimumverfahren wählen.

    • Sie können den Rest des Zwischenergebnisses auf "Fremde" umgliedern.

  • Sie können die Quote für eine Quoteneinheit ändern.

  • Eine Konsolidierungseinheit kann in verschiedenen Konsolidierungskreisen mit unterschiedlichen Einbeziehungsarten einbezogen werden (d.h. mit Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung oder Equity-Konsolidierung).

  • Ein Wechsel der Einbeziehungsart von der Vollkonsolidierung zur Quotenkonsolidierung oder umgekehrt ist möglich. Ebenso ist ein Wechsel der Einbeziehungsart von der Quotenkonsolidierung zur Equity-Konsolidierung oder umgekehrt möglich.

Einschränkungen

Bei der Quotenkonsolidierung gelten folgende Einschränkungen:

  • Zwischenergebniseliminierung im Umlaufvermögen: Für die Quotierung von Daten, die unter Berücksichtigung von Lieferketten (Kontierungsebene 30) erzeugt werden, werden keine Umgliederungsmethoden bereitgestellt.

  • Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen: Für die Quotierung von Daten, die bei einer Maßnahme zur Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen erzeugt werden, werden keine Umgliederungsmethoden bereitgestellt.

  • Beteiligungsertragseliminierung und Kapitalkonsolidierung: Obereinheiten können keine Quoteneinheiten sein. D.h. nur Beteiligungseinheiten, die selbst keine Obereinheiten sind, können quotal einbezogen werden.

  • Vorgangsreihenfolge in der Kapitalkonsolidierung: Teilabgänge müssen vor der Folgekonsolidierung stattfinden.

  • Rundung: Die von Ihnen definierten Rundungsregeln, die nach der Währungsumrechnung erfüllt waren, sind möglicherweise nach einer Umgliederungsmaßnahme zur Quotierung verletzt. (Ausnahme ist hierbei die Regel „Aktiva = Passiva“; diese ist nach wie vor erfüllt.)