NeubewertungDiese Funktion der Logistik-Rechnungsprüfung
ermittelt Differenzwerte aufgrund rückwirkend gültiger Preisänderungen und erstellt zugehörige Abrechnungsbelege. Sie können auch Einkaufsbelegpositionen neu bewerten, zum denen Rechnungen oder Gutschriften in verschiedenen Währungen erfasst wurden. Die Abrechnungsbelege der Neubewertung können als Nachrichten oder per EDI an den Lieferanten gesendet werden.
Ein optimaler betriebswirtschaftlicher Einsatz ist gegeben, bei
konstanten Lieferbeziehungen
bei denen in regelmäßigen Abständen Lieferungen zu derselben Bestell- oder Lieferplanposition erfolgen
einfachen Konditionen
wenn sich Differenzbeträge beispielsweise allein aufgrund von Preisänderungen ergeben
Lieferanten, für die Sie die Automatische Wareneingangsabrechnung (ERS) einsetzen
Sie können derzeit keine Kontraktpositionen direkt vorgeben.
Sie können keine Bestellpositionen der Dienstleistungsabwicklung (Positionstyp: D) neu bewerten.
Anwendung
Die Neubewertung muss sich auf eine Bestell- oder Lieferplanposition beziehen.
Die Bestell- oder Lieferplanposition darf nicht gelöscht oder gesperrt sein.
In der Bestell- oder Lieferplanposition muss das Feld WE-bez. RP
markiert sein.
Im Lieferantenstammsatz muss das Feld Neubewertung
markiert sein.
Customizing
Der Neubewertung muss eine Belegart zugeordnet sein:
Wählen Sie .
Es müssen Nachrichtenkonditionssätze zum Erzeugen von Nachrichten und Abrechnungsbelegen gepflegt sein:
Wählen Sie .
Es muss das Nachrichtenschema MR0005
gepflegt sein.
Wählen Sie .
Es müssen die Nachrichtenarten RAP für Druck und Fax, RAP 6 für EDI, gepflegt sein:
Wählen Sie .
Es muss der Vorgangsschlüssel RAP
, Aufwand oder Ertrag aus Neubewertung
gepflegt sein, der bestimmt, auf welche Konten gebucht wird.
Wählen Sie Automatische Buchungen einstellen
.
Damit das Feld Neubewertung im Lieferantenstammsatz pflegbar ist, muss der Feldstatus betreffender Kontogruppen auf Kanneingabe gesetzt sein.
Einstellungen im Customizing der Logistik Allgemein: .
Nach Abschluss von Einkaufsverhandlungen können Preise und Konditionen rückwirkend geändert werden. Der Wareneingang wird mit den Einkaufskonditionen bewertet und bildet die Grundlage für die Abrechnung.
Für bereits abgerechnete Lieferungen und Leistungen werden demnach andere Preise ermittelt als dieses zum Abrechnungszeitpunkt möglich war. Deshalb müssen
Differenzwerte ermittelt werden
Abrechnungsbelege in Form von Rechnung oder Gutschrift auf das Konto des Lieferanten gebucht werden.
Abrechnungsbelege an den Lieferanten versendet werden.
Stornieren der Belege der Neubewertung
Sie möchte Rechnungsbelege stornieren. Dabei haben Sie für rückwirkende Preisänderungen in der Bestellung auch Belege mit der Neubewertung erstellt. Um einen durch eine Neubewertung erzeugten Beleg stornieren zu können, muss eine abgerechnete Menge in Höhe der Menge aus dem Neubewertungsbeleg vorhanden sein.
Die aus der Neubewertung resultierenden Belege müssen vor dem Storno der Rechnung storniert werden. Der Ablauf wäre demnach wie folgt:
Anlegen einer Bestellung/Lieferplan
Buchen des Wareneingangs
Buchen der Rechnung
rückwirkende Preisänderung in der Bestellung
Neubewertung
Storno des Belegs, der aus der Neubewertung resultiert
Storno des Rechnungsbelegs
Siehe auch: