Neubewertung

Einsatzmöglichkeiten

Diese Funktion der Logistik-Rechnungsprüfung ermittelt Differenzwerte aufgrund rückwirkend gültiger Preisänderungen und erstellt zugehörige Abrechnungsbelege. Sie können auch Einkaufsbelegpositionen neu bewerten, zum denen Rechnungen oder Gutschriften in verschiedenen Währungen erfasst wurden. Die Abrechnungsbelege der Neubewertung können als Nachrichten oder per EDI an den Lieferanten gesendet werden.

Ein optimaler betriebswirtschaftlicher Einsatz ist gegeben, bei

  • konstanten Lieferbeziehungen

bei denen in regelmäßigen Abständen Lieferungen zu derselben Bestell- oder Lieferplanposition erfolgen

  • einfachen Konditionen

wenn sich Differenzbeträge beispielsweise allein aufgrund von Preisänderungen ergeben

  • Lieferanten, für die Sie die Automatische Wareneingangsabrechnung (ERS) einsetzen

  • Sie können derzeit keine Kontraktpositionen direkt vorgeben.

  • Sie können keine Bestellpositionen der Dienstleistungsabwicklung (Positionstyp: D) neu bewerten.

Voraussetzungen

Anwendung

  • Die Neubewertung muss sich auf eine Bestell- oder Lieferplanposition beziehen.

  • Die Bestell- oder Lieferplanposition darf nicht gelöscht oder gesperrt sein.

  • In der Bestell- oder Lieferplanposition muss das Feld WE-bez. RP markiert sein.

  • Im Lieferantenstammsatz muss das Feld Neubewertung markiert sein.

Customizing

  • Der Neubewertung muss eine Belegart zugeordnet sein:

    Wählen Sie Anfang des Navigationspfads Eingangsrechnung Navigationsschritt Nummernvergabe Navigationsschritt Nummernvergabe für Buchhaltungsbelege pflegen Ende des Navigationspfads.

  • Es müssen Nachrichtenkonditionssätze zum Erzeugen von Nachrichten und Abrechnungsbelegen gepflegt sein:

    Wählen Sie Anfang des Navigationspfads Nachrichtenfindung Navigationsschritt Konditionen pflegen Ende des Navigationspfads.

  • Es muss das Nachrichtenschema MR0005 gepflegt sein.

    Wählen Sie Anfang des Navigationspfads Nachrichtenfindung Navigationsschritt Nachrichtenschema Ende des Navigationspfads.

  • Es müssen die Nachrichtenarten RAP für Druck und Fax, RAP 6 für EDI, gepflegt sein:

    Wählen Sie Anfang des Navigationspfads Nachrichtenfindung Navigationsschritt Nachrichtenart Ende des Navigationspfads.

  • Es muss der Vorgangsschlüssel RAP, Aufwand oder Ertrag aus Neubewertung gepflegt sein, der bestimmt, auf welche Konten gebucht wird.

    Wählen Sie Automatische Buchungen einstellen .

  • Damit das Feld Neubewertung im Lieferantenstammsatz pflegbar ist, muss der Feldstatus betreffender Kontogruppen auf Kanneingabe gesetzt sein.

    Einstellungen im Customizing der Logistik Allgemein: Anfang des Navigationspfads Geschäftspartner Navigationsschritt Lieferant Navigationsschritt Steuerung Navigationsschritt Kontengruppen und Feldauswahl Lieferanten festlegen Ende des Navigationspfads.

Ablauf

Nach Abschluss von Einkaufsverhandlungen können Preise und Konditionen rückwirkend geändert werden. Der Wareneingang wird mit den Einkaufskonditionen bewertet und bildet die Grundlage für die Abrechnung.

Für bereits abgerechnete Lieferungen und Leistungen werden demnach andere Preise ermittelt als dieses zum Abrechnungszeitpunkt möglich war. Deshalb müssen

  1. Differenzwerte ermittelt werden

  2. Abrechnungsbelege in Form von Rechnung oder Gutschrift auf das Konto des Lieferanten gebucht werden.

  3. Abrechnungsbelege an den Lieferanten versendet werden.

Stornieren der Belege der Neubewertung

Sie möchte Rechnungsbelege stornieren. Dabei haben Sie für rückwirkende Preisänderungen in der Bestellung auch Belege mit der Neubewertung erstellt. Um einen durch eine Neubewertung erzeugten Beleg stornieren zu können, muss eine abgerechnete Menge in Höhe der Menge aus dem Neubewertungsbeleg vorhanden sein.

Die aus der Neubewertung resultierenden Belege müssen vor dem Storno der Rechnung storniert werden. Der Ablauf wäre demnach wie folgt:

  1. Anlegen einer Bestellung/Lieferplan

  2. Buchen des Wareneingangs

  3. Buchen der Rechnung

  4. rückwirkende Preisänderung in der Bestellung

  5. Neubewertung

  6. Storno des Belegs, der aus der Neubewertung resultiert

  7. Storno des Rechnungsbelegs

Siehe auch:

Differenzwertermittlung

Buchen der Neubewertung

Neubewertung durchführen