Ausschreibung mit Abgebot

Verwendung

Das Abgebot ist eine Form der Ausschreibung von Dienstleistungen.

Ziel dieser Form der Ausschreibung ist die wesentlich vereinfachte Pflege von Leistungsverzeichnissen. Da die Leistungsbeschreibungen in den Angeboten der verschiedenen Anbieter i.d.R. nicht variieren, der Einkäufer die Preise der Leistungen vorgibt und der jeweilige Anbieter zu diesen Preisen nur einen prozentualen Ab- oder Zuschlag in seinem Angebot eingibt, hat der Einkauf auch bei einer Menge von Anfragen minimalen Pflegeaufwand.

Integration

Das Abgebot steht für Dienstleistungen zur Verfügung. Für Anfragen bei der Materialbeschaffung ist es nicht vorgesehen.

Voraussetzungen

Im Customizing des Einkaufs muß eine spezielle Belegart für die Anfrage vorhanden sein. Im Standard ist die Belegart AB für Abgebot vorgesehen.

Im Standard wird das Konditionsschema MS0002 ausgeliefert und die Konditionsarten KR01 (Kopfrabatt) und KZ01 (Kopfzuschlag). Beides finden Sie im Customizing der Dienstleistung.

Ablauf

  1. Beim Abgebot gibt der Einkauf neben den Beschreibungen der einzelnen Leistungen auch Preise für die Leistungen vor.

  2. Wenn Sie ein Ausschreibungsverfahren mit dem Abgebot durchführen möchten, müssen Sie eine Anfrage mit der Belegart AB anlegen. Dadurch erhalten Sie bei der Pflege der Leistungszeilen die Möglichkeit, pro Leistung einen Preis anzugeben.

  3. Das Abgebot wird den Anbietern übermittelt und daraufhin erwartet der Einkauf von jedem Anbieter ein Angebot.

  4. In diesem Angebot gibt der Dienstleister nicht für jede einzelne Leistung einen Preis an, sondern er vergibt einen prozentualen Ab- oder Zuschlag auf die vom Einkauf vorgegebenen Preise.

    Dieser Ab- oder Zuschlag wird pro Gliederungsstufe vergeben, oder für die oberste Gliederungsstufe; d.h. für das gesamte Leistungsverzeichnis.

    Die Ab-/Zuschläge sind mit der Konditionstechnik realisiert; es handelt sich dabei um eine Kopfkondition. Das System übernimmt die angegebene Kondition in alle Leistungszeilen der Gliederungsstufe und in ggf. untergeordnete Gliederungsstufen.

  5. Der Anbieter übermittelt dem Einkauf das Angebot.