Stornierung eines Mahnlaufs Wurde ein Mahnaktivitätenlauf nicht korrekt durchgeführt (z.B. mit falschem Ausstellungsdatum) oder wurden einzelne Positionen des Mahnaktivitätenlaufes nicht erfolgreich gebucht, weil z.B. einzelne Geschäftspartner durch einen parallelen Prozess gesperrt waren, können Sie mit der Transaktion
Massenstorno von Mahnungen
einen kompletten Mahnvorschlagslauf oder dessen nicht ausgeführte Mahnungen stornieren und alle Einträge, bei denen es im Mahnaktivitätenlauf zu Fehlern kam, zurücknehmen.
Das System nimmt entweder den gesamten Lauf oder nur die Positionen, die nicht erfolgreich gebucht wurden, zurück und kennzeichnet die betroffenen Einträge in der Mahnhistorie als storniert. Die durch den Mahnaktivitätenlauf gebuchten Gebühren und Zinsen werden vom System ermittelt und storniert, die Bonität für die betroffenen Kunden wird zurückgesetzt. Um weitere Mahnaktivitäten zurückzunehmen, müssen Sie jeweils einen Funktionsbaustein für den Zeitpunkt 0395 ausprägen.
In der Mahnhistorie stornierte Einträge gehen nicht mehr in die Mahnstufenermittlung für den nächsten Mahnvorschlagslauf ein.
Hinweis
Hinweis für die Branchenkomponente Versorgungsindustrie
Der durch die Mahnung erstellte Sperrbeleg wird deaktiviert.
Wählen Sie im SAP-Menü unter .
Vergeben Sie eine Datumskennung und Identifikation, anhand derer Sie den Lauf zu einem späteren Zeitpunkt identifizieren können.
Geben Sie auf der Registerkarte
Allg. Abgrenzungen
die Identifikation des Mahnvorschlagslaufes an, den Sie stornieren möchten.
Führen Sie den Lauf aus.
Ausführliche Informationen zur Einplanung des Laufes finden Sie im Kapitel Funktionen beim Einplanen von Programmläufen .