Stornieren von manuellen BuchungenMit dieser Funktion können Sie manuelle Buchungen stornieren. Das System storniert den Beleg und paßt den Summensatz in der Summendatenbank an.
Zwei Möglichkeiten, manuell gebuchte Belege zu stornieren
Manueller Storno
Einzelne Belege können Sie unter Vorlage des zu stornierenden Belegs stornieren.
Vorgehensweise:
Sie wählen im Anwendungsmenü der Konsolidierung
bzw.
Dann geben Sie für den zu stornierenden Beleg die Belegart, die Belegnummer und das Geschäftsjahr an und setzen das Kennzeichen
Stornieren
.
In den Folgebildern können Sie lediglich den Text für den Stornobeleg ändern. Die anderen Daten werden lediglich angezeigt. Die Beträge der einzelnen Belegzeilen haben im Vergleich zu dem zu stornierenden Beleg jeweils das umgekehrte Vorzeichen.
Sie stornieren, indem Sie sichern.
Hinweis
In den Kopfdaten sehen Sie jeweils die korrespondierende Belegnummer des stornierten Belegs bzw. des Stornobelegs. Diese Belegnummern werden beim Buchen automatisch in die Kopfdaten aufgenommen.
Massenstorno
Mit der Funktion
Massenstorno
können Sie manuell gebuchte Belege nach verschiedenen Kriterien, nämlich nach Organisationseinheiten, Version, Zeit, Maßnahmen, Unterkontierungen etc. selektieren und stornieren.
Dabei gilt hinsichtlich Statusverwaltung folgendes:
Wenn die Statusverwaltung aktiv ist, dann können ausschließlich folgende Belege storniert werden:
Belege, deren Belegart einer Maßnahme für manuelle Buchungen zugeordnet ist
Belege, deren Belegart keiner Maßnahme zugeordnet ist, die jedoch mit Kontierungsebene kleiner 20 gebucht wurden
Für diese Belege unterstellt das System, daß sie inhaltlich zur Maßnahme für die Datenerfassung gehören.
Das System setzt nach dem Massenstorno den Status der betroffenen Maßnahmen zurück.
Wenn die Statusverwaltung abgeschaltet ist, dann können Sie alle manuell gebuchten Belege mit dieser Funktion stornieren, ohne daß die Zuordnung zu Maßnahmen geprüft wird.
Vorgehensweise:
Sie wählen im Anwendungsmenü der Konsolidierung bzw.
Dann geben die Daten ein, nach denen die zu stornierenden Belege selektiert werden sollen.
Sie führen die Funktion aus und erhalten eine Liste der stornierten Belege.
Stornieren des Stornobelegs
Wenn Sie einen Beleg storniert haben und diese Stornierung rückgängig machen wollen, können Sie den Stornobeleg stornieren. Diese Stornierung ist identisch mit der Buchung eines Belegs mit Vorlage des Urbelegs als Referenzbeleg. Dies bedeutet, daß das System bei der Stornierung eines Stornobelegs nicht einen neuen Stornobeleg bucht, sondern einen normalen Beleg.
Stornieren eines bereits stornierten Belegs
Das System stellt sicher, daß Sie einen Beleg nur einmal stornieren. Die erneute Stornierung eines bereits stornierten Belegs ist nicht möglich.
Denkbar ist jedoch folgende Situation: Sie haben beispielsweise einen Beleg der Periode 001 mit einem Stornobeleg in der Periode 002 storniert. Anschließend stellen Sie fest, daß die Stornierung eigentlich in Periode 001 erfolgen sollte. Wenn Sie in diesem Fall die Stornierung in Periode 001 ins System eingeben, dann schlägt das System einen neuen Beleg vor, dessen Werte umgekehrte Vorzeichen haben. Beachten Sie, daß dieser neue Beleg (Ausgleichsbeleg) und der stornierte Beleg nicht aufeinander verweisen.
Folgende Grafik verdeutlicht dies:
Um alle Belege miteinander auszugleichen, müssen Sie
entweder den Stornobeleg 9992 der Periode 002 ebenfalls stornieren
oder den Ausgleichsbeleg 9993 mit einer Belegart buchen, die automatisch in der Folgeperiode storniert