AbrechnungskontierungFür die Abrechnung einer Investitionsmaßnahme sind folgende Kontierungen erforderlich:
Anlage im Bau für die periodische Abrechnung in die Anlagenbuchhaltung
Die Zuordnung einer Anlage im Bau erfolgt automatisch bereits bei Freigabe einer Investitionsmaßnahme (siehe Funktionen für die Stammdatenpflege ).
Abrechnungsvorschrift für die periodische Abrechnung an CO-Empfänger (Abrechnungsart VOR)
Abrechnungsvorschrift für die Gesamtabrechnung bei Fertigstellung der Investitionsmaßnahme (Abrechnungsart GES).
Die periodische Abrechnung an CO-Empfänger und die Gesamtabrechnung bei Fertigstellung kann einzelpostengenau oder pauschal erfolgen. Sie legen dies im verwendeten Investitionsprofil fest (siehe Abrechnungsvorschriften ).
Bei einzelpostengenau verwalteten Investitionsmaßnahmen können Sie für jeden Einzelposten oder einer Gruppe von Einzelposten eigene Aufteilungsregeln für die periodische Abrechnung und die Gesamtabrechnung festlegen (unter . Bei rein summarisch verwalteten Maßnahmen ist es nur möglich, jeweils eine pauschale Abrechnungsvorschrift im Stammsatz des Auftrages/PSP-Elementes zu hinterlegen.
Grundsätzlich sind pauschale Abrechnungsvorschriften ergänzend zu einzelpostengenauen einsetzbar.
Einzelpostengenaue Aufteilungsregeln
Die einzelpostengenaue Abrechnung erfolgt über Aufteilungsregelgruppen. Eine Aufteilungsregelgruppe beinhaltet Aufteilungsregeln mit Verteilungsanteilen und Abrechnungsempfänger. Als Verteilungsanteile sind Äquivalenzziffern oder Prozentzahlen verwendbar. Sie können einem oder mehreren Einzelposten einer Investitionsmaßnahme eine Aufteilungsregelgruppe zuordnen (
Menü
: Bearbeiten
). Auf diese Weise lassen sich beliebige Kombinationen von Einzelposten auf beliebige Kombinationen von Empfängern aufteilen. Die zuläßigen Empfänger der Abrechnung können im Abrechnungsprofil festgelegt werden.
Bitte vergleichen Sie hierzu auch die Ausführungen im Abschnitt Einzelpostengenaue Abrechnungsvorschriften .
Die manuell angelegten Aufteilungsregelgruppen erhalten vom System eine Nummer. Diese Nummer zeigt das System in den entsprechenden Abrechnungstransaktionen und Auswertungen zu den betroffenen Einzelposten. Die Nummernvergabe ist nicht beeinflußbar. Sie ist aufsteigend und beginnt immer mit 001.
Die aufzuteilenden Einzelposten einer Investitionsmaßnahme können Sie sich in der Aufteilungstransaktion in verschiedenen Anzeigevarianten mit unterschiedlichen Informationen anzeigen lassen. Im Customizing für Investitionsaufträge/-projekte können Sie dazu individuelle Anzeigevarianten definieren (unter
Abrechnung
).
Bei Bedarf können Sie sich in der Aufteilungstransaktion die ursprüngliche Belastungsbuchung mit allen Informationen anzeigen lassen.
Pauschale Abrechnungsvorschriften
Über die Funktion
Abrechnungsvorschrift
in der Stammdatentransaktion für Aufträge bzw. PSP-Elemente können Sie pauschale Abrechnungsvorschriften mit entsprechenden Parametern für die periodische Abrechnung auf CO-Empfänger und die Gesamtabrechnung für die jeweilige Investitionsmaßnahme hinterlegen. Diese Abrechnungsvorschrift verwendet das System dann
bei summarischer verwalteten Maßnahmen bei allen Einzelposten
bei einzelpostengenau verwalteten Maßnahmen bei allen Einzelposten, denen explizit keine einzelpostengenaue Aufteilungregel zugeordnet wurde.
Pauschale Abrechnung nach Kostenarten
Ein Parameter der pauschalen Abrechnungsvorschrift ist das sogenannte Ursprungsschema (Funktion: ). Mit Hilfe dieses Schemas ist eine Abrechnung nach Kostenarten möglich. Die Kostenarten, für die das System die jeweilige Aufteilungsregel verwenden soll, sind in Ursprungszuordnungen festlegbar. Die möglichen Ursprungszuordnungen sind in einem Ursprungsschema zusammengefaßt
Bei Verwendung eines Ursprungsschemas können Sie bei der Pflege der Aufteilungsregeln je Abrechnungsregel eine Ursprungszuordnung angeben. Das System bezieht dann die Prozentsätze/Äquivalenzziffern einer Aufteilungsregel nur auf die in der zugeordneten Ursprungszuordnung festgelegten Kostenarten. Eine Ursprungszuordnung kann gegebenenfalls auf verschiedene CO-Empfänger abgerechnet werden.
Bitte vergleichen Sie hierzu auch die Ausführungen im Abschnitt Abrechnungsvorschrift mit Ursprungsschema .
Automatisch erzeugte Abrechnungsvorschrift für die Gesamtabrechnung
Wenn eine Investitionsmaßnahmen bei der Gesamtabrechnung auf eine Anlage pauschal abgerechnet wird, vereinfacht sich das Erfassen der entsprechenden Abrechnungsregel: In diesem Fall können sie die betroffene Anlage aus den Stammdaten der Investitionsmaßnahmen (Auftrag/PSP-Element) heraus anlegen (unter
Zusätze
). Das System erzeugt dann automatisch eine 100%-Gesamtabrechnungsvorschrift mit der angelegten Anlage als Abrechnungsempfänger.
Beim Anlegen einer fertigen Anlage erscheint zunächst ein Dialogfenster zur Eingabe der wichtigsten Anlagenstammdaten. Von dort aus können Sie auch in die Transaktion
Anlage anlegen
der Komponente Anlagenbuchhaltung springen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Anlagenklasse und damit die in der Bildaufbauregel definierten Mußfelder noch nicht bekannt. Daher ist auch keines der Felder als Mußfeld gekennzeichnet. Beim Anlegen der Anlage prüft das System jedoch, ob alle Mußfelder gefüllt sind.
Als Vorschlagsanlagenklasse verwendet das System, die Anlagenklasse, die in den AfA-Simulationsdaten der Investitionsmaßnahme eingetragen ist. Diese Anlagenklasse kann jedoch im Dialogfenster manuell geändert werden.