Statistische offene Posten zurücknehmenSie können im Rahmen der Ausgleichsbearbeitung statistische offene Posten zurücknehmen. Diese Posten werden dann ausgeglichen, ohne eine Folgebuchung auszulösen. Sie nehmen einen Posten zurück, wenn auf die entsprechende Forderung (z.B. statistische Mahngebühr) verzichtet werden soll.
Die Rücknahme statistischer Posten ist durch das Berechtigungsobjekt
F_KK_SOND
geschützt.
Setzen Sie den statistischen Posten aktiv. Wählen Sie dazu die Drucktaste
Posten aktivieren
.
Markieren Sie den Posten und wählen Sie die Drucktaste
Stat. Posten ausbuchen
.
In der Spalte
Status
erscheint das Symbol
, das anzeigt, daß der Posten zurückgenommen werden soll.
Wählen Sie
Buchen
. Der Posten wird damit zurückgenommen.
Hinweis
Haben Sie den Posten versehentlich zur Rücknahme markiert, können Sie mit der Drucktaste
Stat. Posten nicht ausbuchen
den ursprünglichen Zustand wieder-herstellen, d.h. der Posten wird nicht zurückgenommen
.