Statistische offene Posten zurücknehmen

Verwendung

Sie können im Rahmen der Ausgleichsbearbeitung statistische offene Posten zurücknehmen. Diese Posten werden dann ausgeglichen, ohne eine Folgebuchung auszulösen. Sie nehmen einen Posten zurück, wenn auf die entsprechende Forderung (z.B. statistische Mahngebühr) verzichtet werden soll.

Voraussetzungen

Die Rücknahme statistischer Posten ist durch das Berechtigungsobjekt F_KK_SOND geschützt.

Vorgehensweise

  1. Setzen Sie den statistischen Posten aktiv. Wählen Sie dazu die Drucktaste Posten aktivieren .

  2. Markieren Sie den Posten und wählen Sie die Drucktaste Stat. Posten ausbuchen .

    In der Spalte Status erscheint das Symbol , das anzeigt, daß der Posten zurückgenommen werden soll.

  3. Wählen Sie Buchen . Der Posten wird damit zurückgenommen.

Hinweis Hinweis

Haben Sie den Posten versehentlich zur Rücknahme markiert, können Sie mit der Drucktaste Stat. Posten nicht ausbuchen den ursprünglichen Zustand wieder-herstellen, d.h. der Posten wird nicht zurückgenommen .

Ende des Hinweises