Wenigereinnahmen verpflichten zu WenigerausgabenSzenario
Eine Gemeinde plant den Bau eines Kindergartens. Sie erhält dafür einen Investitionszuschuß vom Land in Höhe von EUR 400.000, wenn Sie Eigenmittel in Höhe von EUR 600.000 bereitstellt. Im Haushaltsplan wird die Gesamtsumme von EUR 1.000.000 ausgewiesen.
Zielsetzung
Die Gemeinde will sicherstellen, daß der Investitionszuschuß erst verausgabt werden darf, nachdem das Geld tatsächlich eingegangen ist, d.h. auf der entsprechenden Einnahmen-HHM-Kontierung verbucht wurde.
Voraussetzungen
Im Customizing des
Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung
muß ein Haushaltsvermerk mit der Haushaltsvermerkart
Wenigereinnahmen verpflichten zu Wenigerausgaben
(02) angelegt sein.
Weitere Informationen zum Anlegen von Haushaltsvermerken finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG)
Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung
im Abschnitt
Haushaltsvermerke anlegen
.
Im Customizing des
Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung
muß eine Budgetunterart "Wenigerausgabe" angelegt und der Budgetart "Rückgabe" zugeordnet sein, damit in der Planung eine Wenigerausgabe erfaßt werden kann.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG
Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung
in den Abschnitten
Budgetunterarten anlegen
und
Einstellungen für Budgetunterarten vornehmen.
Außerdem gelten die jeweiligen Voraussetzungen für das Verfahren (Abrufverfahren, Verteilungsverfahren 1 oder 2), das Sie für die budgeterhöhenden Einnahmen einsetzen.
Lösung
Stammdatenpflege
Damit der Investitionszuschuß erst ausgegeben werden kann, nachdem das Geld eingegangen ist, wird die Einnahmen-HHM-Kontierung (Finanzposition: Landeszuschuß), auf der der Geldeingang verbucht wird, im System wie eine budgeterhöhende Einnahme behandelt. In der Stammdatenpflege ordnen Sie dieser Einnahmen-HHM-Kontierung die Ausgaben-HHM-Kontierung (Finanzposition: Kindergarten) zu. Außerdem hinterlegen Sie einen Einnahmen- und einen Ausgabenhaushaltsvermerk der Haushaltsvermerkart
Wenigereinnahmen verpflichten zu Wenigerausgaben
(02).
In der Regelpflege definieren Sie folgendes Intervall:
Mindesteinnahme: 0, d.h. eine Einnahme auf dieser HHM-Kontierung kann sofort bei entsprechendem Bedarf von der Ausgaben-HHM-Kontierung in Anspruch genommen werden.
Obergrenze: 400.000; auf diese Weise stellen Sie sicher, daß nur Einnahmen in Höhe des Zuschusses ausgabenbudgeterhöhend wirken.
Planung
Auf der Ausgaben-HHM-Kontierung wird Originalbudget in Höhe von EUR 1.000.000 erfaßt. Der Zuschuß wird über eine Budgetaktualisierung abgebildet, d.h. es wird Budget aus Wenigerausgabe (Budgetunterart) in Höhe von EUR 400.000 erfaßt. Die Wenigerausgabe reduziert das verfügbare Budget, d.h. der im Originalbudget enthaltene Investitionszuschuß wird abgezogen, so daß zunächst nur der Eigenanteil ausgegeben werden kann.
Inanspruchnahme
Im Verlauf des Kindergartenbaus wird das dafür vorgesehene Budget durch verschiedene Geschäftsvorfälle wie bspw. Auszahlungsanordnungen, Bestellungen, oder Mittelreservierungen nach und nach verbraucht. Bei der Buchung dieser Geschäftsvorfälle prüft das Programm jeweils, ob noch ausreichend Mittel auf der Ausgaben-HHM-Kontierung vorhanden sind. Wenn das aktuelle Budget aufgebraucht ist, prüft das Programm, ob auf der zugeordneten Einnahmen-HHM-Kontierung noch Budget für den Kindergartenbau verfügbar ist. Wenn ja, wird dieses Budget von der Ausgaben-HHM-Kontierung in Anspruch genommen.