AbnahmeprüfungAbnahmeprüfungen werden auf Veranlassung und unter Beteiligung des Kunden oder seines Beauftragten durchgeführt. Eine Abnahmeprüfung kann durch den Empfänger der Leistung selbst, durch den Lieferanten im Beisein des Empfängers oder durch einen von ihm beauftragten Dritten (z.B. Sachverständiger) durchgeführt werden.
Abnahmeprüflose zum Einkaufsbeleg können mit oder ohne vorher gepflegte (Lieferanten-) Charge erzeugt werden (Kennzeichen
Prüfen ohne Charge
im Arbeitsvorrat der Abnahmeprüfungen).
Wenn Sie eine (Lieferanten-) Charge nicht gepflegt haben, wird das Prüflos mit der Charge ", ," angelegt. Wird die Charge nachträglich in der Bestellung gepflegt, wird kein neues Prüflos bei der Abnahmeprüfung angelegt. Über den Steuerschlüssel für das QM in der Beschaffung kann dann im Customizing bestimmt werden, ob ein neues Los im Wareneingang angelegt werden soll oder nicht (Steuerung WE/Charge).
Wenn Sie eine (Lieferanten-) Charge gepflegt haben, wird das Prüflos mit dieser Charge angelegt. Wird die Charge nachträglich in der Bestellung gepflegt, wird ein neues Prüflos bei der Abnahmeprüfung oder beim Wareneingang angelegt.
Die Charge wird im Prüflos angezeigt.
Wird das Abnahmeprüflos für eine Wareneingangsposition zurückgewiesen, bestimmt der Steuerschlüssel für das QM in der Beschaffung im Customizing, ob
ein Wareneingang nicht möglich ist oder
keine Qualitätsmeldung erstellt und ein neues Prüflos erzeugt wird.
Weitere Informationen finden Sie unter Anstoß von Abnahmeprüfungen .