Genehmigungspflicht für Meldungen Zu einer optimierten Meldungsabwicklung in Ihrem Unternehmen können Sie im Customizing
pro Meldungsart
einen Genehmigungsschritt aktivieren, der die Weiterbearbeitung der neu erfaßten Meldungen steuert. Unterliegt eine neu erfaßte Meldung einer Genehmigungspflicht, erhält sie zunächst den Status
zur Genehmigung vorlegen
und kann vorerst nicht weiter bearbeitet werden. Dieser Status erfordert explizit eine Entscheidung zur Genehmigung von einer verantwortlichen Person oder Abteilung. Hierzu wird über den
SAP Business Workflow
ein Workflow gestartet, der automatisch diese Person oder Abteilung benachrichtigt, daß eine Meldung zur Genehmigung ansteht. Abhängig von der Entscheidung sind folgende Bearbeitungsvarianten möglich:
Eine Genehmigung wird von der verantwortlichen Person oder Abteilung erteilt
In diesem Fall wird die Meldung zur Weiterbearbeitung freigegeben (d.h. der betriebswirtschaftliche Vorgang
Genehmigung erteilen
wird ausgeführt, der gleichzeitig in der Meldung die Status
Genehmigung OK
und
Meldung in Arbeit
setzt). Danach kann die Meldung wie üblich bearbeitet werden (z.B. Maßnahmen können eingeleitet werden).
Eine Genehmigung wird von der verantwortlichen Person oder Abteilung nicht erteilt
In diesem Fall wird die Meldung zur Weiterbearbeitung nicht freigegeben (d.h. der betriebswirtschaftliche Vorgang
Genehmigung ablehnen
wird ausgeführt, der gleichzeitig in der Meldung die Status
Genehmigung abgelehnt
und
Meldung abgeschlossen
setzt).
Der Erfasser einer Meldung kann von seinem Workplace aus den aktuellen Meldungsstatus und somit auch die Entscheidung im Falle einer Genehmigungspflicht verfolgen.
Im Customizing der
Anwendungsübergreifenden Komponenten
unter
Genehmigungspflichtig gesetzt.