Transferpreisvereinbarung

Definition

Beleg über die Vereinbarung eines Transferpreises für die Erbringung einer bestimmten Leistung zwischen zwei PSP-Elementen.

Hinweis Hinweis

Eine Transferpreisvereinbarung ist nur zwischen zwei PSP-Elementen möglich, die innerhalb eines Projektstrukturplans hierarchisch direkt untereinander liegen.

Für eine sinnvolle Auswertung im Informationssystem sollten Sie die PSP-Elemente verschiedenen Profit Centern oder Teilprojekten zuordnen.

Ende des Hinweises

Verwendung

Über die Transferpreisvereinbarung bilden Sie im Plan die Kosten- und Erlössicht aus unterschiedlichen Verantwortungsbereichen im Projektsystem ab. Die Transferpreisvereinbarung wird auf dem untergeordneten PSP-Element (Leistungserbringer) erfaßt und automatisch auf dem übergeordneten PSP-Element (Leistungsempfänger) fortgeschrieben.

Struktur

Die Transferpreisvereinbarung wird in Form eines Belegs erfaßt. Der Beleg enthält im Belegkopf diejenigen Daten, die für den gesamten Beleg gelten. Daneben besteht ein Beleg aus mindestens einer Belegposition. Die Belegposition enthält die eigentlichen Informationen zur Transferpreisvereinbarung.

Der Beleg wird einer Belegart zugeordnet, über die Sie folgendes steuern:

  • Nummernkreisintervall für die Belegnummernvergabe

  • Folgebelegart für die Transferpreisverrechnung

  • Vorschlagswert für die Kosten-/Erlösart

  • Residenzzeit für die Archivierung der Belege

  • Berechtigungsprüfung

  • ob die Freigabe der Transferpreisvereinbarung direkt beim Erfassen erfolgt

  • ob Sie die Transferpreisvereinbarung über einen Gesamtbetrag oder die Menge und den Preis je Mengeneinheit definieren