TransferpreisvereinbarungBeleg über die Vereinbarung eines Transferpreises für die Erbringung einer bestimmten Leistung zwischen zwei PSP-Elementen.
Hinweis
Eine Transferpreisvereinbarung ist nur zwischen zwei PSP-Elementen möglich, die innerhalb eines Projektstrukturplans hierarchisch direkt untereinander liegen.
Für eine sinnvolle Auswertung im Informationssystem sollten Sie die PSP-Elemente verschiedenen Profit Centern oder Teilprojekten zuordnen.
Über die Transferpreisvereinbarung bilden Sie im Plan die Kosten- und Erlössicht aus unterschiedlichen Verantwortungsbereichen im Projektsystem ab. Die Transferpreisvereinbarung wird auf dem untergeordneten PSP-Element (Leistungserbringer) erfaßt und automatisch auf dem übergeordneten PSP-Element (Leistungsempfänger) fortgeschrieben.
Die Transferpreisvereinbarung wird in Form eines Belegs erfaßt. Der Beleg enthält im Belegkopf diejenigen Daten, die für den gesamten Beleg gelten. Daneben besteht ein Beleg aus mindestens einer Belegposition. Die Belegposition enthält die eigentlichen Informationen zur Transferpreisvereinbarung.
Der Beleg wird einer Belegart zugeordnet, über die Sie folgendes steuern:
Nummernkreisintervall für die Belegnummernvergabe
Folgebelegart für die Transferpreisverrechnung
Vorschlagswert für die Kosten-/Erlösart
Residenzzeit für die Archivierung der Belege
Berechtigungsprüfung
ob die Freigabe der Transferpreisvereinbarung direkt beim Erfassen erfolgt
ob Sie die Transferpreisvereinbarung über einen Gesamtbetrag oder die Menge und den Preis je Mengeneinheit definieren