Teilinklusivmiete

Verwendung

Mit dieser Teilnahmeart können Sie festlegen, welcher Teil der Nebenkosten vom Mieter nicht getragen werden muss.

⇒ Die Kosten bleiben beim Mietobjekt und werden infolgedessen vom Vermieter getragen. Übliche Konditionsart ist eine Vorauszahlungskondition (keine Pauschale).

Ausgeliefert werden drei verschiedene Steuerungskriterien:

  • a) Abrechnungseinheit : Hier wird festgelegt, ab welcher Höhe der Mieter anteilig die auf einer Abrechnungseinheit gebuchten Kosten übernehmen muss.

Geben Sie im Feld Betrag den Nebenkostenbetrag ein, der maximal vom Vermieter übernommen wird, z.B. 10 000 EUR Grundsteuer.

Dieser Betrag geht nicht in die Nebenkostenabrechnung ein, sondern wird zunächst auf die Abrechnungseinheit gebucht und dann auf die Mietobjekte umgebucht.

Wird die Grundsteuer von der zuständigen Behörde auf 12 000 EUR erhöht wird, wird der Gesamtbetrag zunächst auch auf die Abrechnungseinheit gebucht. Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung werden dann 10 000 EUR auf die Mietobjekte der Abrechnungseinheit umgebucht. Der Differenzbetrag von 2000 EUR wird anteilig auf den Mieter umgelegt.

  • b) Mietobjekt : Hier wird der Betrag festgelegt, der vom Mieter nicht zu tragen ist, d.h. der Mieter trägt nur die Differenz zu den ermittelten Kosten der Abrechnungseinheit. Die Buchung verläuft folgendermaßen: Der festgelegte Betrag wird auf das Mietobjekt gebucht. Der Differenzbetrag geht in die Nebenkostenabrechnung ein und wird auf den Mieter abgerechnet.

  • c) Nebenkostenabrechnung : Der Mieter wird nur mit den Kosten einer Abrechnungseinheit anteilig belastet, die die Kosten derselben Abrechnungseinheit in einer vorangegangenen Nebenkostenabrechnung übersteigen Anfang des Navigationspfads  ( Navigationsschritt der Differenzbetrag geht in die Nebenkostenabrechnung ein). Die Kosten der vorangegangenen Nebenkostenabrechnung bleiben auf dem Mietobjekt. Ende des Navigationspfads

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