Mahnen

Einsatzmöglichkeiten

Mahnen rückständiger Forderungen auf Ebene des Vertrags bzw. des Hauptvertragspartners (Debitor).

Das Mahnverfahren zum Vertrag basiert auf dem Mahnprogramm der Komponente Finanzbuchhaltung (FI).

Jedoch können Sie über immobilienspezifische Festlegungen im Customizing der Finanzbuchhaltung und im Customizing des Flexiblen Immobilienmanagements das Mahnverfahren im Rahmen der Finanzbuchhaltung steuern.

Insbesondere können Sie über die Mahngruppierung nach Verträgen und der Sonderbehandlung zu Eingangszahlwegen einstellen, dass

  1. auch Belege / Stammsätze mit Eingangszahlweg zu mahnen sind

  2. ggf. auf Verträgen gesetzte Mahnsperren zu beachten sind

  3. auch die Hauptvertragspartner des Vertrags (debitorischer Hauptmieter) und ggf. auch andere Geschäftspartner (z.B. Bürgen) zu mahnen sind.

Allgemeine Informationen zum Mahnen finden Sie in der Dokumentation der Komponente Finanzbuchhaltung (FI ): Mahnen .

Voraussetzungen

Einstellungen Customizing Finanzbuchhaltung und Flexibles Immobilienmanagement

Folgende Einstellungen sind speziell zum Mahnprogramm eingestellt:

Finanzbuchhaltung

Flexibles Immobilienmanagement

  • Mahnverfahren (Mahnabstand, Kulanztage, Mahnstufen)

  • Mahngebühren

  • Mahnbriefe/-formulare

  • Mahngruppierung nach Verträgen.

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  • Mahnbare Zahlwege

    Einstellung RE-Besonderheit: Welche Eingangszahlwege mahnbar sind (z.B. Bankeinzüge).

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  • Mahnbereiche

Wenn eine Mahnung pro Debitor durchgeführt werden soll, müssen Sie die entsprechenden Einstellungen im Customizing des Flexiblen Immobilienmanagements vornehmen. Gehen Sie im Anwendungsmenü zu:

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  • Weitere Mahnpartner

Um weitere Vertragspartner als Mahnempfänger zu kennzeichnen, müssen die jeweiligen Partnerrollentypen in Abhängigkeit von der Mahnstufe Anwendungstypen zugeordnet und als Mahnempfänger gekennzeichnet werden.

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