Beispiel Maximalkosten Nebenkostenabrechnung Ausgangssituation
Sie möchten auf einem Mietvertrag für folgende Abrechnungseinheiten maximale Kosten festlegen, die dem Mieter bei einer Nebenkostenabrechnung höchstens anzurechnen sind:
Abrechnungseinheit (AE) |
Maximalkosten / Abrechnungseinheit |
|---|---|
1500 Strassenreinigung |
200,00 € |
Eventuell anfallende Mehrkosten sind dem Eigentümer anzulasten.
Voraussetzung
Der Vertrag zum abzurechnenden Mietobjekt ist aktiviert.
Sie haben eine AE mit dem Nebenkostenschlüssel
Strassenreinigung
angelegt und eine Teilnahmegruppe zugeordnet.
Der Umlageregel der AE wurde dieselbe Bemessungsart zugewiesen, nach der auch das abzurechnende Mietobjekt bemessen ist.
Sie haben in der AE auf der Registerkarte
Kostensammler
den Kostensammler für die abzurechnende Periode generiert
.
Sie haben einen Beleg beispielsweise über 800 € gebucht.
Verwenden Sie dafür gegebenfalls folgende Daten:
|
Rechnung Netto Rechnung Kreditor |
|
X (Flag setzen) Soll-Buchung RE Umlagefähige Betriebskosten |
|
Vorsteuer Inland 16 % |
Falls Ihr Buchungskreis optiert, haben Sie die Optionssatzermittlung für jeden abzurechnenden Monat durchgeführt.
Vorgehensweise
Sie geben in den Stammdaten des Mietvertrages auf der Registerkarte
Abrechnungsteilnahme
die Maximalkosten pro AE an. Teilnahmeart ist beispielsweise
Vorauszahlung
aufgrund der im Vertrag definierten Kondition V
orauszahlung Nebenkosten
.
Ergebnis
Die Endabrechnung berechnet für diesen Mietvertrag beispielsweise folgendes Abrechnungsergebnis:
Der Mieter optiert nicht. Zur AE 500 wurden 800 € Nettokosten zuzüglich 128 € Steuer ermittelt.
Anhand der Maximalkosten zu diesem Vertrag (200 €) werden die dem Mieter anzurechnenden Kosten auf 200 € begrenzt. Dem Eigentümer werden die Kosten dementsprechend um diesen Anteil gekürzt (928 - 200 = 728):
Abrechnungsart |
Netto |
16% Steuer |
Brutto |
|---|---|---|---|
Anteil Mieter (Buchung auf Debitor) |
172,41 |
27,59 |
200,00 |
Anteil Eigentümer (Buchung auf Konto Mieteinheit) |
627,59 |
100,41 |
728,00 |
Bei optierenden Mietverträgen bezieht sich der Maximalkostenbetrag dementsprechend auf den Nettobetrag.