AnrechnungsbetragsermittlungDer Anrechnungsbetrag ist ein Maß für das Ausfallrisiko, welches durch den Abschluß eines Geschäftes entsteht. Der Anrechnungsbetrag soll sowohl den expected loss als auch den unexpected loss aus dem Finanzgeschäft abbilden. Für jeden erwarteten eingehenden Cashflow oder Asset wird ein Anrechnungsbetrag ermittelt.
Das Kreditrisiko eines Handelsgeschäfts besteht über die Gesamtlaufzeit des Geschäftes und spiegelt das Wiedereindeckungsrisiko aus Handelsgeschäften (i.S. MaH) zuzüglich eines laufzeit- und risikobezogenen Add-On zur Abdeckung potentieller positiver Marktwertänderungen wider. Beim klassischen Kreditgeschäft wird das Kreditrisiko der Höhe nach vom zugesagten Vertragskapital und den aktuellen Ziehungen beeinflußt.
Das Settlementrisiko existiert lediglich zu bestimmten Zeitpunkten im Geschäftsablauf und besteht über die Dauer des Zeitraumes zwischen Anweisung der Vorleistung und Eingang der Gegenleistung. Die Höhe des Settlementrisikos wird zusätzlich davon beeinflußt, ob die Abwicklung über eine Clearingstelle oder direkt erfolgt.
Je nach Art des Finanzgeschäfts werden Beträge ermittelt, die das im Geschäft enthaltene Risiko quantifizieren. Enthält ein Geschäft mehrere Risiken zu einem Zeitpunkt (Kontrahenten-Kreditrisiko, Emittenten-Kreditrisiko, Settlementrisiko) werden mehrere Anrechnungsbeträge gleichzeitig generiert. Die Maßeinheit ist auf Einzelgeschäftsebene die Währung, in der das Geschäft abgeschlossen wurde. Summensätze werden in Buchungskreiswährung ausgewiesen.
Die Zuordnungstabelle verschafft Ihnen einen Überblick über die möglichen Risikokategorien je Geschäft. So wird z.B. bei einer OTC-Option (Long-Call) auf eine Aktie das Kreditrisiko gegenüber dem Kontrahenten der Option und das Kreditrisiko gegenüber dem Emittenten der Aktie ermittelt. Bei Swaps mit Kapitaltausch wird neben dem Kreditrisiko des Kontrahenten auch das Settlementrisiko gegenüber dem Kontrahenten ab dem Zeitpunkt der Anweisung der Vorleistung bis zum Eingang der Gegenleistung ausgewiesen.
Im Customizing müssen die erforderlichen Einstellungen der Ermittlungsverfahren für alle Geschäfte vorhanden sein. Zu allen im System befindlichen Geschäften muß ein Finanzobjekt mit entsprechenden Ausfallrisiko-Daten und einer Ausfallrisikoregel existieren.
Anrechnungsbeträge werden je Geschäftsart und Risikotyp über eine bestimmte Kombination von Ermittlungsverfahren und Ausfallrisikoregel ermittelt.
Für die Ermittlung der Anrechnungsbeträge greift das System auf Formeln zurück, die bestimmte Variablen (Basiskennzahlen) mit weiteren Parametern (z.B. Addon-Faktoren, Ausfallwahrscheinlichkeiten) zu den endgültigen Anrechnungsbeträgen verknüpfen. Als Basiskennzahlen werden für das Kreditrisiko Barwert und Nominalbetrag verwendet, für das Settlementrisiko gilt der Gegenleistungsbetrag als übliche Kennzahl (abhängig von Existenz einer Clearing-Stelle). Die Basiskennzahlen können im SAP-System ermittelt oder von extern angeliefert werden.
Hinweis
Um Anrechnungsbeträge für das Settlementrisiko auch nach dem Geschäftsendedatum ausweisen zu können, muß das Gültigkeitsende des Geschäfts am Finanzobjekt gepflegt sein.
Beachten Sie hierbei, daß bei länderrisikorelevanten Finanzobjekten das Endedatum im Feld
Adressrisiko Geschäftsende
eingeben werden muß, da es kein
Länderrisiko Geschäftsende
-Feld gibt.