Verwaltung von gesetzlichen Listen

Verwendung

Mit dieser Funktion legen Sie gesetzliche Listen an. Die gesetzlichen Listen können Sie dann Identifikatoren und bestimmten Merkmalen zuordnen .

Achtung Achtung

Einmal im Produktivsystem benutzte Einträge von gesetzlichen Listen dürfen nicht gelöscht werden.

Ende der Warnung.

Voraussetzungen

Sie haben die Berechtigung, gesetzliche Listen zu bearbeiten.

Aktivitäten

Gehen Sie folgendermaßen vor, um in der SAP-Komponente Grunddaten und Werkzeuge gesetzliche Listen zu bearbeiten:

  1. Wählen Sie im Menü der Grunddaten und Werkzeuge WerkzeugeLaufende EinstellungenGesetzliche Listen festlegen.

    Hinweis Hinweis

    Alternativ dazu können Sie gesetzliche Listen vom Einstiegsbild der Spezifikationssuche aus bearbeiten. Wählen Sie dazu UmfeldGesetzliche Listen bearbeiten .

    Ende des Hinweises
  2. Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:

    • Wenn Sie eine gesetzliche Liste anlegen wollen, wählen Sie Neue Einträge .

    • Wenn Sie eine gesetzliche Liste ändern wollen, positionieren Sie den Cursor auf der gesetzlichen Liste und wählen Sie mit Quick-Info Detail .

      Sie gelangen auf das Detailbild.

      Hinweis Hinweis

      Wenn genau ein Eintrag existiert, gelangen Sie sofort auf das Detailbild.

      Ende des Hinweises
  3. Geben Sie die erforderlichen Daten ein und sichern Sie.