Verwaltung von gesetzlichen ListenMit dieser Funktion legen Sie gesetzliche Listen an. Die gesetzlichen Listen können Sie dann Identifikatoren und bestimmten Merkmalen zuordnen .
Achtung
Einmal im Produktivsystem benutzte Einträge von gesetzlichen Listen dürfen nicht gelöscht werden.
Sie haben die Berechtigung, gesetzliche Listen zu bearbeiten.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um in der SAP-Komponente Grunddaten und Werkzeuge
gesetzliche Listen zu bearbeiten:
Wählen Sie im Menü der Grunddaten und Werkzeuge Werkzeuge
→ Laufende Einstellungen
→ Gesetzliche Listen festlegen.
Hinweis
Alternativ dazu können Sie gesetzliche Listen vom Einstiegsbild der Spezifikationssuche aus bearbeiten. Wählen Sie dazu Umfeld
→ Gesetzliche Listen bearbeiten
.
Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:
Wenn Sie eine gesetzliche Liste anlegen wollen, wählen Sie Neue Einträge
.
Wenn Sie eine gesetzliche Liste ändern wollen, positionieren Sie den Cursor auf der gesetzlichen Liste und wählen Sie
mit Quick-Info Detail
.
Sie gelangen auf das Detailbild.
Hinweis
Wenn genau ein Eintrag existiert, gelangen Sie sofort auf das Detailbild.
Geben Sie die erforderlichen Daten ein und sichern Sie.