Konditionen im Abrechnungsbeleg Die
Konditionen für Abrechnungsbelege –
z. B. Vergütungen; Provisionen, Zuschläge – sind im Customizing des Medienvertriebs als
Konditionsarten
abgebildet. Mit Hilfe der Konditionen können die Abrechnungsbeträge für die Dienstleistungen Zustellung und Vermittlung sowie die anfallenden Postentgelte flexibel ermittelt werden.
Nach dem Verwendungszweck werden in der Abrechnung Konditionen für Vergütungen, Provisionen, Zu- und Abschläge, Steuern sowie Postentgelte unterschieden. Die Konditionen können auf unterschiedlichen Vereinbarungsebenen (Zugriffsschlüssel der Konditionstabellen) sowohl für Verlagsservicegesellschaften als auch für Mitarbeiter definiert werden. Die konkreten Konditionsdaten (Inhalte der Zugriffsschlüssel, Beträge) pflegen Sie in den Konditionssätzen der entsprechenden Vereinbarungsebenen.
Verwendung |
Konditionsarten |
Vereinbarungsebene (Beispiel) |
Vergütungen |
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Zuschläge für die Zustellungsabrechnung |
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Provisionen |
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Ausnahme WBZ-Provisionen:
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Zu- und Abschläge für die Provisionsabrechnung |
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Steuern |
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Die Steuerkennzeichen für die Vorsteuer sind im Customizing der Abrechnung definiert ( ). Den FI-Steuerkennzeichen sind die Steuerkennzeichen des Medienvertriebs zeitabhängig zugeordnet. Für einen neuen Steuersatz müssen Sie daher im Customizing ein neues FI-Steuerkennzeichen definieren und dieses in der Steuerkennzeichenfindungstabelle dem IS-M/SD-Steuerkennzeichen zeitabhängig zuordnen. Die im Customizing festgelegten Steuerkennzeichen und Beträge tragen Sie in den Stammdaten der Preisfindung als Konditionen für die Steuerermittlung ein. Das für die Abrechnung relevante Steuerkennzeichen wird dem Mitarbeiter im Beschäftigungsverhältnis bzw. der Verlagsservicegesellschaft in deren Abrechnungsdaten zugeordnet. |
Postentgelte (gemäß Deutscher Post AG) |
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Bei der Postabrechnung gilt in der Regel nur ein Preis je Kondition. Daher erfolgt keine Differenzierung der Konditionssätze über Schlüsselkombinationen. |