Konditionen im Abrechnungsbeleg

Definition

Die Konditionen für Abrechnungsbelege – z. B. Vergütungen; Provisionen, Zuschläge – sind im Customizing des Medienvertriebs als Konditionsarten abgebildet. Mit Hilfe der Konditionen können die Abrechnungsbeträge für die Dienstleistungen Zustellung und Vermittlung sowie die anfallenden Postentgelte flexibel ermittelt werden.

Verwendung

Nach dem Verwendungszweck werden in der Abrechnung Konditionen für Vergütungen, Provisionen, Zu- und Abschläge, Steuern sowie Postentgelte unterschieden. Die Konditionen können auf unterschiedlichen Vereinbarungsebenen (Zugriffsschlüssel der Konditionstabellen) sowohl für Verlagsservicegesellschaften als auch für Mitarbeiter definiert werden. Die konkreten Konditionsdaten (Inhalte der Zugriffsschlüssel, Beträge) pflegen Sie in den Konditionssätzen der entsprechenden Vereinbarungsebenen.

Verwendung

Konditionsarten

Vereinbarungsebene (Beispiel)

Vergütungen

  • Tagesstückvergütung

  • Werbestückvergütung

  • Durchschnittsvergütung

  • Pauschale Vergütung

  • Einkaufsorganisation und Verlagsservicegesellschaft

  • Differenzierung über Bezirk, Lieferart, Zusteller oder Druckerzeugnis

Zuschläge für die Zustellungsabrechnung

  • Beilagen-, Gewichts-, Sonntags-, Feiertagszuschlag

  • Nachtzuschlag mit bzw. ohne Steuern

  • Fahrgeld pauschal bzw. täglich

  • Schlüsselgeld

  • Wegegeld pauschal bzw. täglich

  • Einkaufsorganisation und Verlagsservicegesellschaft

Provisionen

  • Einmalprovision

  • Renditeprovision

  • WBZ-Provisionen

  • Einkaufsorganisation und Verlagsservicegesellschaft

  • Differenzierung über Druckerzeugnis, Planvertriebsausgabe, Bezugsperiodizität Faktura, Mindestbezugsdauer, Zeiteinheit oder Preisgruppe.

Ausnahme WBZ-Provisionen:

  • Differenzierung über Druckerzeugnis und Werbekostenzuschußschlüssel (festgelegt im Customizing des Vertriebsauftrags unter Anfang des Navigationspfads Externe Navigationsschritt Anbindung Navigationsschritt WBZ-Abwicklung Ende des Navigationspfads )

Zu- und Abschläge für die Provisionsabrechnung

  • Zuschläge

    (Aktionszuschlag, Vorauszahlungszuschlag, Werbekostenzuschuß)

  • Abschläge

    (Kaution)

  • Einkaufsorganisation und Verlagsservicegesellschaft

  • Differenzierung über Werbeaktion, Druckerzeugnis, Mindestbezugsdauer etc.

Steuern

  • Steuern für die Zustellungsabrechnung

  • Steuern für die Provisionsabrechnung

Die Steuerkennzeichen für die Vorsteuer sind im Customizing der Abrechnung definiert ( Anfang des Navigationspfads Branchenkomponenten Medienunternehmen Navigationsschritt Medienvertrieb Navigationsschritt Abrechnung Navigationsschritt Allgemeine Einstellungen Navigationsschritt Überleitung in die Finanzbuchhaltung Navigationsschritt Steuerermittlung Ende des Navigationspfads ). Den FI-Steuerkennzeichen sind die Steuerkennzeichen des Medienvertriebs zeitabhängig zugeordnet. Für einen neuen Steuersatz müssen Sie daher im Customizing ein neues FI-Steuerkennzeichen definieren und dieses in der Steuerkennzeichenfindungstabelle dem IS-M/SD-Steuerkennzeichen zeitabhängig zuordnen.

Die im Customizing festgelegten Steuerkennzeichen und Beträge tragen Sie in den Stammdaten der Preisfindung als Konditionen für die Steuerermittlung ein.

Das für die Abrechnung relevante Steuerkennzeichen wird dem Mitarbeiter im Beschäftigungsverhältnis bzw. der Verlagsservicegesellschaft in deren Abrechnungsdaten zugeordnet.

Postentgelte (gemäß Deutscher Post AG)

  • Postvertriebsstücke

    (Postentgelt, Zuschlag für Netz, Beilagen-Festwerte etc.)

  • Streifband

    (Entgelt, vertragswidrige Sendung >1004 g)

  • Sendung zu ermäßigtem Entgelt

    (Stücktarif Land, Kilotarif)

Bei der Postabrechnung gilt in der Regel nur ein Preis je Kondition. Daher erfolgt keine Differenzierung der Konditionssätze über Schlüsselkombinationen.