Prüfungen für HR_PBCDOC
Durch folgende Prüfungen wird sichergestellt, dass beim Vernichten von Obligobelegen keine Inkonsistenzen in der Datenbank erzeugt werden:
Wenn noch mindestens eine Belegzeile in der Tabelle HRFPM: FPM Belegköpfe für Obligo
(HRFPM_FPM_POS
) zu einem Mitarbeiter in den Belegen der Abrechnungsbuchung verwendet wird, werden die Daten nicht vernichtet.
Ein Beleg darf dann archiviert oder vernichtet werden, wenn die Gültigkeit jeder der Finanzierungen eines Finanzierungs- oder Obligobelegs vor der im Customizing für die Ländergruppierung definierten Rückrechnungsgrenze für die Datenvernichtung liegt (Customizing-Sicht T77PARETROLIM
).
Andernfalls wird die Verwendung der Belege im Abrechnungsumfeld (FUND, Tabellen der Abrechnungsbuchung) geprüft:
Fall 1: Der Schalter Archivierung Buchungsindex (PA_PIDX)
(POST ARCHI
) in der Tabelle T77S0 ist nicht gesetzt.
Das bedeutet, die Buchungsbelege (PPDIT
etc.) werden genau dann archiviert oder vernichtet, wenn die “zugehörigen” Abrechnungsbelege archiviert oder vernichtet wurden. In diesem Fall prüft das System, ob Obligobelege aus der Tabelle HRFPM: FPM Belegköpfe für Obligo
(HRFPM_FPM_POS
) noch in der PPDIT
referenziert sind.
Fall 2: Der Schalter POST ARCHI
ist gesetzt.
Das bedeutet, dass die Buchungsbelege archiviert oder vernichtet werden können, obwohl die “zugehörigen” Abrechnungsbelege nicht archiviert oder vernichtet sind.
In diesem Fall liest das System die Einträge der PCL2
, da es vorkommen kann, dass ein Obligobeleg nicht in einem Abrechnungsergebnis referenziert ist.
Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation zu den Archivierungsobjekten PA_PDOC
und PA_PIDX
:
Abrechnungsbelege mit PA_PDOC archivieren und vernichten (PY-XX-DT)
Indexdateien mit PA_PIDX archivieren und vernichten (PY-XX-DT)
Wenn das Gültigkeitsdatum eines Belegs innerhalb eines aktiven Obligozeitraums oder eines Obligozeitraums für initialen Lauf liegt, werden die Daten nicht vernichtet.
Wenn Sie einen Datenvernichtungslauf für Obligobelege im Produktivmodus gestartet haben, prüft das System, ob die zugehörigen Mittelvormerkungen den Status Erledigt
haben. Mittelvormerkungen, für die im Obligozeitraum noch nicht der Status Erledigt
gesetzt wurde, setzt das System automatisch auf Erledigt
. Wenn dies nicht möglich ist, werden die Daten zum Obligobeleg nicht vernichtet. Weitere Informationen finden Sie unter Abhängigkeiten von HR_PBCDOC.
Um keine Inkonsistenzen beim Zurückladen zu erzeugen, können folgende Daten nicht zurückgeladen werden:
Belege, die zum Zeitpunkt der Archivierung zu grundlegenden Konsistenzproblemen geführt haben
Belege, die zu Datenkollisionen in der Datenbank führen würden
Belege mit zugehörigen Mittelvormerkungen im Status Erledigt
, deren Status nicht zurückgesetzt werden kann
Mittelvormerkungen dürfen erst dann archiviert oder vernichtet werden, wenn die zugehörigen Obligobelege bereits vernichtet sind. Daher muss sichergestellt werden, dass auch im Haushaltsmanagement (FI-FM) keine Mittelvormerkungen archiviert oder vernichtet werden können, solange die zugehörigen Obligobelege noch verwendet werden. Diese Prüfung erfolgt im Vorlaufprogramm Mittelvormerkungen: Archivierungskennzeichen setzen (Archivierung)
(RFMRESDF
) des Archivierungsobjekts Mittelvormerkungen
(FM_FUNRES
).