Rückrechnungsgrenze für die Datenvernichtung
Die Anforderungen an eine Rückrechnungsgrenze und deren Verwendung können je nach Land und betrieblichen Besonderheiten (z.B. öffentlicher Dienst) unterschiedlich sein.
Beispiel
In Deutschland kann im Bereich des öffentlichen Dienstes eine Rückrechnung 24 Monate in die Abrechnungsvergangenheit durchgeführt werden.
In Kanada werden Lohnabschlüsse für einen langen Zeitraum vereinbart und können rückwirkend bis zu sieben Jahre in die Vergangenheit gültig sein.
Zur Festlegung der Rückrechnungsgrenze haben Sie folgende Möglichkeiten:
Diese Rückrechnungsgrenze legen Sie in der Anwendung Abrechnungsverwaltungssatz
(Transaktion PA03
) fest. Darin sperren Sie die Abrechnung für einen Personalabrechnungskreis für
den Zeitraum, in dem Stammdatenänderungen, die abrechnungsrelevant sind, für Personalnummern dieses Abrechnungskreises durchgeführt werden. Außerdem sperren Sie die Personalnummern, die abgerechnet werden sollen, gegen Stammdatenänderungen, die die Abrechnungsvergangenheit betreffen. Bei der
Diese Rückrechnungsgrenze wird in der Regel bei der Personalabrechnung, der Zeitauswertung und bei Änderungen in der Abrechnungsvergangenheit im Infotyp Abrechnungsstatus
(0003) automatisch vom System aktualisiert. In Ausnahmefällen können Sie diese Rückrechnungsgrenze
für einen einzelnen Mitarbeiter ändern. Dies kann beispielsweise dann erforderlich sein, wenn es zu Fehlern bei einem Abrechnungslauf kam, die mit dem Mitarbeiter zu klären waren. In einem solchen Fall werden die Stammdaten dieses Mitarbeiters bis zur Rückrechnungsgrenze gegen Änderungen gesperrt.
Bei der Archivierung oder Datenvernichtung mit den Archivierungsobjekten HR: Zeitauswertungsergebnisse
(PA_TIME
) und HR: Personalabrechnungsergebnisse
(PA_CALC
) schreibt
das System eine Rückrechnungsgrenze in den Infotyp 0003. Damit wird verhindert, dass das System eine Rückrechnung in den Archivierungs- oder Datenvernichtungszeitraum hinein durchführt. In diesem Fall wird der Eintrag im Infotyp 0003 gegen die Einträge im Infotyp Archivierung/Datenvernichtung
(0283)
geprüft.
Diese Rückrechnungsgrenze wird ausschließlich im Falle der Datenvernichtung und Archivierung verwendet und ist das tiefste Rückrechnungsdatum, das Sie auf der Ebene einer Ländergruppierung festlegen können. Mit Hilfe dieser Rückrechnungsgrenze können Sie sicherstellen, dass keine abrechnungsrelevanten Daten vernichtet werden, die für eine mögliche Rückrechnung für die Personalnummern einer Ländergruppierung noch benötigt werden.
Legen Sie die Rückrechnungsgrenze im Customizing der Personaladministration
unter fest. Das System gleicht das Datum für die Vorselektion der zu vernichtenden oder archivierenden Daten aus dem Vorlaufprogramm eines Archivierungsobjekts mit dieser Rückrechnungsgrenze für die Datenvernichtung ab.