Andere Länder (PY)

Für alle anderen Länder kann das System keine speziellen länderspezifischen Bestimmungen berücksichtigen. Die Vorgaben der SAP zu Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze sind hier als Empfehlung zu verstehen. Prüfen Sie, ob in Ihrem Land ggf. gesetzliche oder sonstige Bestimmungen existieren, die einen Einfluß auf die Archivierung von Abrechnungsdaten haben könnten. Möglicherweise müssen Sie eine Rückrechnungsgrenze oder ein Archivierungsdatum wählen, die noch weiter in der Vergangenheit liegen, als im Standard vorgesehen.

Abstand zwischen Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze

Der Abstand zwischen Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze wird durch folgende Faktoren bestimmt:

  • Rückrechnungen

Das System sieht vor, daß eine Rückrechnung im aktuellen Kalenderjahr und in die beiden Kalenderjahre vor dem aktuellen Jahr möglich sein muß. Es sorgt dafür, daß Sie beim Archivieren eine Rückrechnungsgrenze wählen, die diesen Bedingungen entspricht. Wenn Sie z.B. am 4. März 2000 Abrechnungsergebnisse archivieren wollen, können Sie daher als späteste Rückrechnungsgrenze den 1. Januar 1998 wählen.

  • Auswertungen

Zusätzlich sieht das System vor, daß die Abrechnungsergebnisse aus zwei vollen Kalenderjahren vor der Rückrechnungsgrenze für Auswertungen zur Verfügung stehen müssen. Es sorgt dafür, daß Sie nur die Abrechnungsergebnisse archivieren können, die für solche Auswertungen nicht mehr benötigt werden. Wenn Sie als Rückrechnungsgrenze z.B. den 1. Januar 1998 wählen, können Sie daher Ihre Abrechnungsergebnisse nur bis zum 31. Dezember 1995 archivieren.

Hinweis Hinweis

Das System benötigt für Auswertungen die Abrechnungsergebnisse aus zwei vollen Kalenderjahren. Wenn die Rückrechnungsgrenze am Ende eines Jahres liegt, z.B. am 1. Dezember 2000, beträgt der Abstand zwischen Archivierungsdatum und Rückrechnungsgrenze daher fast drei Kalenderjahre: Die Abrechnungsergebnisse aus den Jahren 1998 und 1999 und zusätzlich die Abrechnungsergebnisse aus den elf Monaten des Jahres 2000 bis zur Rückrechnungsgrenze müssen im System verfügbar sein.

Ende des Hinweises

Prüfung Ihrer Eingaben durch das System

Beim Anlegen einer Archivierungsgruppe können Sie entweder die Rückrechnungsgrenze oder das Archivierungsdatum vorgeben. Das System prüft Ihre Eingaben und reagiert entsprechend:

Sie wählen

Das System

eine Rückrechnungsgrenze im aktuellen Jahr x, im Jahr x–1 oder im Jahr x–2

fordert Sie auf, eine frühere Rückrechnungsgrenze anzugeben

eine Rückrechnungsgrenze im Jahr x–3 oder früher

berechnet das spätestmögliche Archivierungsdatum, bei dem die Bedingungen für Auswertungen erfüllt sind

ein Archivierungsdatum, aus dem das System eine Rückrechnungsgrenze im aktuellen Jahr x, im Jahr x–1 oder im Jahr x–2 berechnet

fordert Sie auf, ein früheres Archivierungsdatum anzugeben

ein Archivierungsdatum, aus dem das System eine Rückrechnungsgrenze im Jahr x–3 oder früher berechnet

berechnet die frühestmögliche Rückrechnungsgrenze, bei der die Bedingungen für Auswertungen erfüllt sind

Den Vorschlagswert des Systems für die Rückrechnungsgrenze können Sie auf ein späteres Datum ändern.

Den Vorschlagswert des Systems für das Archivierungsdatum können Sie auf ein früheres Datum ändern.