Anlegen einer Vernichtungssperre
Im Infotyp Vernichtungssperre
(3246) können Sie angeben, welche Daten eines Mitarbeiters gegen das Vernichten gesperrt sind.
Auf Grund von nicht abgeschlossenen rechtlichen Vorgängen kann es sein, dass Daten nicht vernichtet werden dürfen, auch wenn deren Aufbewahrungsfrist bereits abgelaufen ist. Bei der Durchführung der Datenvernichtung mit einem Archivierungsobjekt muss daher gewährleistet sein, dass Mitarbeiterdaten zu rechtsfallrelevanten Vorgängen nicht auf der Datenbank gelöscht werden. Dies stellen Sie durch das Anlegen einer Vernichtungssperre im Infotyp 3246 sicher.
Beispiel
In einem Rechtsstreit über die Bewertung von Mehrarbeiten (auf Ebene des Mitarbeiters oder der Organisationseinheit) werden die relevanten Daten durch eine Vernichtungssperre von der Datenvernichtung ausgenommen bis der Rechtsfall gelöst ist.
Hinweis
Datensätze mit einer Vernichtungssperre können Sie weiterhin z.B. über die Personalstammdatenpflege
(Transaktion PA30
) bearbeiten.
Eine Vernichtungssperre (Datensatz im Infotyp 3246) ist gültig ab Eintrittsdatum des Mitarbeiters bis zum höchsten Systemdatum und umfasst folgende Informationen:
Subtyp, auf den die Vernichtungssperre angewendet werden soll
Die Bezeichnung des Subtyps ist identisch mit der Bezeichnung des zugehörigen Archivierungsobjekts für die Datenvernichtung.
Bezeichnung der Vernichtungssperre (z.B. der Rechtsfall)
Außerdem können Sie den Infotyptext dazu verwenden, eine detaillierte Beschreibung zur Vernichtungssperre zu hinterlegen.