PrüfkennzeichenDas System überprüft manuell eingegebene Steuerbeträge. Es ermittelt dazu den Steuerbetrag anhand des Steuerkennzeichens. Zum Steuerkennzeichen legen Sie fest, ob das System eine Fehlermeldung oder eine Warnung bei fehlerhaft eingegebenen Beträgen ausgeben soll. Diese Festlegung treffen Sie mit dem Prüfkennzeichen.
Das Prüfkennzeichen legt fest, daß eine Fehlerkorrektur erfolgen muß, falls der Steuerbetrag nicht korrekt ist. Bei Ausgangsteuerbuchungen können Sie dadurch vermeiden, daß fehlerhafte Steuerbeträge gebucht werden. Wenn Sie das Prüfkennzeichen nicht setzen, wird bei abweichendem Steuerbetrag eine Warnung ausgegeben; eine Korrektur ist nicht notwendig. Dies ist bei Vorsteuerbuchungen erforderlich, da der auf der Eingangsrechnung ausgewiesen Steuerbetrag übernommen werden muß.
Es wird immer dann eine Warnung oder Fehlermeldung ausgegeben, wenn die Abweichung (in der kleinsten Währungseinheit) zwischen dem eingegebenen und dem vom System ermittelten Steuerbetrag größer ist als die Zahl der Sachkonten- und Anlagenbuchungszeilen. Sie können diesen Wert gegebenenfalls erhöhen. Dazu müssen Sie im Einführungsleitfaden des Finanzwesens bei den Festlegungen zur Währung die Rundungsregeln ändern. In der Schweiz gilt beispielsweise, daß 5 Rappen die kleinste Währungseinheit sind (5-Rappen-Rundung). Siehe auch Systemeinstellungen über den Einführungsleitfaden vornehmen .
Beispiel
Beim Buchen wurden acht Sachkonten- und Anlagenbuchungszeilen mit gleichem Steuerkennzeichen erzeugt. Bei einem Abweichungsbetrag von 0,09 DEM würde eine Fehlermeldung ausgegeben.