SteuerprozentsatzWenn Sie ein Steuerkennzeichen definieren, können Sie zu einem oder mehreren Steuertypen Steuerprozentsätze angeben.
Beispiel
Wenn Sie Vorsteuer (15 Prozent) mit einem nichtabzugsfähigen Anteil (von 40 Prozent) zu buchen haben, definieren Sie ein Kennzeichen, zu dem Sie den abzugsfähigen und den nichtabzugsfähigen Vorsteuersatz angeben. Beim Definieren geben Sie den Anteil für Vorsteuer (9 Prozent) zum Steuertyp "Vorsteuer" und den nichtabzugsfähigen Anteil (6 Prozent) zum Steuertyp "Vorst. n. abz. n. zu" ein.