AusgleichsteuerIn den Ländern Belgien und Spanien können Kunden von der Umsatzsteuer befreit werden. Diesen Kunden muß der Lieferant eine Ausgleichsteuer zusätzlich zur Ausgangsteuer in Rechnung stellen. Die Ausgleichsteuer ist vom Lieferanten an das Finanzamt abzuführen.
Die Ausgleichsteuer wird in den einzelnen Ländern aufgrund von unterschiedlichen Bezugsgrößen errechnet:
In Belgien beträgt die Ausgleichsteuer einen bestimmten Prozentsatz der Ausgangsteuer.
In Spanien wird ein bestimmter Prozentsatz des Rechnungsbetrages erhoben.
Die Steuer wird vom prozentual vom Basisbetrag ermittelt. Das heißt, der Rechnungsbetrag enthält den Steuerbetrag. Siehe auch Beispiel: Buchung der Ausgleichsteuer .