Umsatzsteuer: Ausgangs- und Vorsteuer

Ausgangs- und Vorsteuer werden auf die Erlös- oder Aufwandspositionen (Basisbetrag) berechnet. Die Beträge werden auf separaten Steuerkonten gebucht und beim Finanzamt geltend gemacht (Vorsteuer) oder dem Finanzamt gezahlt (Ausgangsteuer). Die Steuerprozentsätze sind landesspezifisch unterschiedlich. Diese legen Sie beim Definieren der Steuerkennzeichen fest.

Die Steuer wird prozentual vom Basisbetrag ermittelt. Das heißt, der Rechnungsbetrag enthält den Steuerbetrag. Bei einem Steuersatz von 15 Prozent stellt der Rechnungsbetrag bzw. die Summe der Aufwands- oder Erlöspositionen und Steuerpositionen also 115 Prozent dar. Um den Steuerbetrag zu ermitteln, wird der Rechnungsbetrag durch 115 geteilt und mit 15 multipliziert. Man erhält den Betrag, der 15 Prozent entspricht.

Die Steuerbeträge werden automatisch auf Steuerkonten gebucht. Das System bucht die Beträge immer auf die Kontenseite, auf die auch die anderen Sachkontenbeträge gebucht werden. Siehe auch Beispiel: Buchung der Ausgangsteuer und Beispiel: Buchung der Vorsteuer .

Die Vorsteuer kann ganz oder teilweise nichtabzugsfähig sein. Dieser Teil kann gegenüber der Finanzbehörde nicht geltend gemacht werden. Der Betrag kann auf ein separates Aufwandskonto gebucht oder auf die Sachkonten- und Anlagenpositionen verteilt werden.