Investitionsteuer

Die Investitionsteuer wird als Investitionsabgabe z.B. in Norwegen auf bestimmte Güter erhoben. Diese Steuer wird zusätzlich zur Vorsteuer gebucht und vom Betrag der Eingangsrechnung errechnet. Der Steuerbetrag ist als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt zu buchen. Die Investitionsteuer muß also im Vergleich zur Vorsteuer auf der Gegenseite (in der Regel der Habenseite) gebucht werden. Dies wird dadurch erreicht, daß ein Vorzeichenwechsel für die zweite Steuerbuchung im Vergleich zur Vorsteuer definiert wird.

Der durch die Investitionsteuer entstandene Aufwand wird in der Regel auf die Sachkonten- und Anlagenpositionen proportional verteilt. Wahlweise kann der Aufwand auch auf ein separates Aufwandskonto gebucht werden.

Die Prozentsätze der Steuer sind landesspezifisch unterschiedlich. Sie legen sie beim Definieren des Steuerkennzeichens fest. Es ist unter demselben Steuerkennzeichen ein Prozentsatz für die Vorsteuer und ein Prozentsatz für die Investitionsteuer anzugeben.

Die Vorsteuer wird prozentual vom Basisbetrag ermittelt. Das heißt, der Rechnungsbetrag enthält den Steuerbetrag. Siehe auch Beispiel: Buchung der Investitionsteuer .