Automatik der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld Beim Zuschuß zum Mutterschaftsgeld kann der Arbeitgeber verschiedene Berechnungsvarianten einsetzen. Wird dabei eine automatische Berechnung gewählt, läuft im System der nachfolgend beschriebene Prozeß ab. Wird der Zuschuß zum Mutterschaftsgeld manuell vorgegeben, findet diese automatische Berechnung nicht statt.
Sie müssen im Customizing der
Abrechnung Deutschland
unter
die notwendigen Systemeinstellungen vorgenommen haben.
Damit der Zuschuß zum Mutterschaftsgeld vom System berechnet wird, muß dem System über die Anlage eines Satzes des Infotyps
Mutterschutz
(0080) oder über die Abwesenheit
Mutterschutz
im Infotyp
Abwesenheiten
(2001) mitgeteilt worden sein, daß sich die abzurechnende Mitarbeiterin während der Abrechnungsperiode in der Schutzfrist befindet.
Im Abrechnungsmonat der Mutterschutzfrist wird innerhalb des Abrechnungsschemas D100 über die Funktion IF mit Parameter DOZM geprüft, ob bei der Mitarbeiterin für die entsprechende Periode ein Modell hinterlegt ist, bei dem der Zuschuß maschinell berechnet wird. Ist dies der Fall und ist kein Zuschuß manuell vorgegeben worden, wird in das Unterschema DZM1 verzweigt, in dem die eigentliche Zuschußberechnung stattfindet.
Für den ersten Monat des Berechnungzeitraums (drei volle Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist) werden in der Funktion DOZMG mit Parameter EINM die Einmalzahlungen herausgefiltert und die fiktive Brutto- und Nettoabrechnung durchgeführt. Es erfolgt eine Abstellung der Ergebnisse und eine Wiederholung dieses Schrittes solange, bis durch die Funktion DOZMG mit Parameter LPE festgestellt wurde, daß für alle Monate der Mutterschutzfrist eine Berechnungsgrundlage gebildet wurde.
Danach wird über das Personalrechenschema DOGD mit der Funktion DOZMG und Parameter BEW geprüft, für welchen Abrechnungsmonat die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfolgen soll. Hat sich die Vergütung erhöht, muß die Grundlagenberechnung für diesen Monat wiederholt werden, wobei die Basisbezüge der Monate des Berechnungszeitraums durch die Basisbezüge des zu bewertenden Monats ersetzt werden müssen.
Anschließend wird im Abrechnungsschema D100 über die Funktion DOZMG und Parameter CALC der Zuschuß unter Beachtung der abgestellten Berechnungsgrundlage, der Abwesenheitstage und der eventuellen Vorgabelohnarten berechnet.
Die folgende Grafik stellt nochmals das Verhältnis des Berechnungszeitraums (Monate 1 bis 3) zu den jeweiligen Abrechnungsmonaten dar. Der Berechnungszeitraum umfaßt die letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist und ist die Grundlage für die Abrechnung in den Monaten M1 bis M4. Da bei dieser Grundlagenberechung die Basisbezüge des jeweiligen Monats herangezogen werden, sind auch Gehaltserhöhungen in den Monaten der Mutterschutzfrist bei der Abrechnung berücksichtigt.

Der Zuschuß zum Mutterschaftsgeld wird berechnet.
Achtung
Zum Abbruch der Berechnung kann es in folgenden Fällen kommen:
Es liegen weniger Anwesenheitstage vor, als im Customizing als minimale Anzahl definiert wurden
Es wird keine Berechnungsgrundlage gefunden
Beim Modell ohne Berücksichtigung von Vergütungsänderungen nach dem Berechnungszeitraum wurde die Lohnart OZMG schon vor Beginn der Schutzfrist vorgegeben