Berichtigung von Jahresmeldungen Eine Jahresmeldung ist grundsätzlich dann zu berichtigen, wenn ursprünglich gemeldete Daten falsch sind oder sich die Daten gegenüber den ursprünglich gemeldeten Daten geändert haben.
Hinweis
Die Berichtigung einer Jahresmeldung wird vom System mit dem Meldetatbestand 61 und der Satzart 60 an die Zusatzversorgungskasse gemeldet.
Folgende Sachverhalte müssen gegeben sein, damit die Berichtigung einer Jahresmeldung vom System vorgenommen werden kann:
Es muß eine ZV-relevante Änderung vorliegen, welche die Berichtigung erfordert.
Nach der Änderung muß eine Abrechnung über den Report RPCALCD0 (Abrechnungsprogramm Deutschland
) erfolgreich durchgeführt worden sein.
Damit Jahresmeldungen in der richtigen Form berichtigt werden, müssen im Customizing der
Abrechnung Deutschland
unter
Die Berichtigung der Jahresmeldung wird im System durchgeführt, sobald Sie das Meldeprogramm über Meldungen erstellen starten.