Berichtigung von Abmeldungen

Verwendung

Eine Abmeldung wird vom System berichtigt, wenn sich die in der Abmeldung gemeldeten Daten geändert haben. Auf dem Vordruck bzw. dem Datenträger müssen alle richtigen Daten angeben werden, auch die bereits korrekt gemeldeten Daten.

Beispiel Beispiel

Für die Angestellte Paula Maier wurde eine Abmeldung zum 01.Juni 2002 vorgenommen. Das gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt ändert sich rückwirkend durch eine Tariferhöhung von 7.704,35EUR auf 8.756,26EUR.

Die Abmeldung enthielt folgende Daten:

Ende des Beispiels.

Meldetatbestand:

40

Satzart:

40, 60

Ende Pflichtversicherung:

01.06.2002

Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt:

7.704,35

Die Berichtigung der Abmeldung enthält folgende Daten:

Meldetatbestand:

41

Satzart:

40, 60

Ende Pflichtversicherung:

01.06.2002

Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt:

8.756,26

Auch bei der Berichtigung der Abmeldung wird eine Abschnittsbildung (Satzart60) vorgenommen.

Voraussetzungen

Folgende Sachverhalte müssen gegeben sein, damit eine Abmeldungsberichtigung vom System vorgenommen werden kann:

  • Aus den Daten des Mitarbeiters muß hervorgehen, daß eine ZV‑relevante Änderung vorliegt, welche die Berichtigung einer Abmeldung erfordert.

  • Die ZV‑relevante Änderung führt nicht zur Stornierung der Abmeldung.

  • Nach der Änderung des entsprechenden Infotyps muß eine Abrechnung über den Report RPCALCD0 (Abrechnungsprogramm Deutschland ) erfolgreich durchgeführt worden sein.

Damit Abmeldungen in der richtigen Form berichtigt werden, müssen im Customizing der Abrechnung Deutschland unter Anfang des Navigationspfads Branchen Navigationsschritt Öffentlicher Dienst Navigationsschritt Zusatzversorgung Navigationsschritt Meldungen an die Zusatzversorgungskassedie relevanten Einstellungen vorgenommen sein. Ende des Navigationspfads

Aktivitäten

Die Berichtigung der Abmeldung wird im System durchgeführt, sobald Sie das Meldeprogramm über Meldungen erstellen starten.