Ablauf des Meldeprogramms

Einsatzmöglichkeiten

Um Meldungen zu erstellen, müssen Sie in jedem Monat nach der Abrechnung das Meldeprogramm RPCZVMD0 starten, das in seinem Ablauf in fünf Blöcke unterteilt ist.

Ablauf

  1. Initialisierungsblock

  2. Im Initialisierungsblock werden alle für eine Personalnummer relevanten Daten und Tabellen auf ihren Initialzustand zurückgesetzt.

  3. Datenblock

  4. Im Datenblock werden in erster Linie die Daten der Abrechnung und eventuell gespeicherte Zusatzversorgungsdaten so aufbereitet, daß im späteren Verlauf des Meldeprogrammes auf einfache Art auf die Daten zugegriffen werden kann.

  5. An- und Abmeldeblock

Der An- und Abmeldeblock wertet die interne Tabelle VBL der Abrechnung und weitere persönliche Daten des Mitarbeiters aus. Anhand der Konstellation der Daten werden in diesem Block folgende Daten abgebildet:

  • Anmeldungen

  • Berichtigungen von Anmeldungen

  • Stornierungen von Anmeldungen

  • Abmeldungen

  • Berichtigungen von Abmeldungen

  • Stornierungen von Abmeldungen

  1. Abschnittblock

Anhand der in den vorherigen Blöcken gebildeten Informationen werden im Abschnittblock die Abschnitte gebildet. Abschnitte werden immer dann gebildet, wenn eine Jahresmeldung, eine Abmeldung bzw. Berichtigung einer Abmeldung vorliegt oder falls sich über eine Rückrechnung Daten eines früher gebildeten Abschnitts geändert haben.

  1. Updateblock

Soll die bei einem Meldelauf gebildete Information gesichert werden, wird der Updateblock aktiv und schreibt die neuen Daten auf die Datenbank.

Ergebnis

Die Meldungen werden erstellt und können daraufhin mittels Datenträger an die Zusatzversorgungskasse übermittelt werden.

Hinweis Hinweis

Sind Einmalzahlungen meldetechnisch einem Kalendermonat zuzuordnen, für den keine Umlage für laufendes zusatzversorgungspflichtiges Entgelt zu zahlen ist, muß diese Einmalzahlung dem letzten vorangegangenen Kalendermonat im Jahr zugeordnet werden, für den Umlage gezahlt wurde. Ist dies nicht möglich, weil z.B. in diesem Jahr noch kein Umlagemonat vorliegt, wird die Einmalzahlung dem folgenden Umlagemonat zugeordnet.

Ende des Hinweises