Kürzung §57 BeamtVG (Infotyp 0786) In diesem Infotyp steuern Sie die Berechnung des Kürzungsbetrages.
Der Kürzungsbetrag wird maschinell errechnet, kann aber auch manuell überschrieben werden.
Der Infotyp
Kürzung §57 BeamtVG
(Infotyp 0786) ist der dritte von drei Infotypen (0784 - 0786), mit deren Hilfe die Funktionalität zur Kürzung gemäß § 57 BeamtVG dargestellt wird.
Diese drei Infotypen sind voneinander abhängig und somit kann eine Kürzung nur dann erfolgen, wenn alle drei Infotypen konsistent gefüllt wurden.
Die in einem Satz des Infotyps 0786 hinterlegte Kürzung bezieht sich auf ein Urteil.
Falls keine gerichtliche Entscheidung vorliegt beziehungsweise nicht im System erfasst wurde (-> Bezug auf Urteil: nicht vorhanden), können Sie Daten auch manuell erfassen.
Innerhalb der
Versorgungsadministration (VADM)
wird der Kürzungsbetrag mit Hilfe des Personalteilvorgangs
§57 BeamtVG
in der
Process Workbench Engine (PWE)
maschinell berechnet und in den
Infotyp 0786
geschrieben. Diese Daten können Sie manuell bearbeiten.
Weitere Informationen finden Sie in der F1-Hilfe der einzelnen Eingabefelder des Infotypen.
Folgende Felder stehen in den Gruppenrahmen von
Infotyp 0786
zur Verfügung:
Urteil:
Bezug auf Urteil zugehöriger Satz
Anfrage Familiengericht
(Infotyp 0784)
Kürzung:
Betrag Manueller Vorgabe anstelle des berechneten Kürzungsbetrag
Stichtag entweder Satzbeginn oder Vortag; das macht dann einen Unterschied, wenn zeitgleich eine Bezüge-Erhöhung vorliegt. Diese führt zu einer sofortigen Anpassung der manuell vorgegebenen Beträge, wenn als Stichtag der Vortag ausgewählt wird
Kapitalbetrag §58 Manuellzusammen mit manuellem Kürzungsbetrag vorgeben
Kürzung ausgesetzt ja/nein; wenn dieses Feld markiert ist, wird der berechnete Kürzungsbetrag nicht zu einem Abzug, wird aber fortlaufend bei Bezüge-Erhöhungen angepasst und die der Abrechnung als Lohnart /OVW mitgeführt.
Grund Eingabe, falls Kürzung ausgesetzt
Keine autom. Anpassung ja/nein