Gerichtl. Entsch. Vers.ausgleich (Infotyp 0785)

Definition

In diesem Infotyp nehmen Sie Bezug auf eine Anfrage eines Familiengerichtes und erfassen die Daten, die aus der gerichtlichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich resultieren.

 

Verwendung

Der Infotyp Gerichtl. Entsch. Versausgleich (Infotyp 0785) dient dazu, die aus einer gerichtlichen Entscheidung für den Versorgungsausgleich resultierenden Daten zu erfassen und für den weiteren Bearbeitungsprozess bereitzustellen.

Infotyp 0785 ist der zweite von drei Infotypen (0784 - 0786), mit deren Hilfe die Funktionalität zur Kürzung gemäß § 57 BeamtVG dargestellt wird.

Um Datensätze zum Infotyp 0785 anzulegen, werden Datensätze im Infotyp Anfrage Familiengericht (Infotyp 0784) vorausgesetzt. Die Datensätze im Infotyp 0785 sind wiederum Voraussetzung für das Anlegen von Datensätzen zum Infotyp Kürzung §57 BeamtVG (Infotyp 0786).

Diese drei Infotypen sind voneinander abhängig und somit kann eine Kürzung nur dann erfolgen, wenn alle drei Infotypen konsistent gefüllt wurden.

Erfassen Sie die relevanten Daten innerhalb der Versorgungsadministration (VADM) mit Hilfe des Personalteilvorgangs Gerichtliche Entscheidung in der Process Workbench Engine (PWE) .

Weitere Informationen finden Sie in der F1-Hilfe der einzelnen Eingabefelder des Infotypen.

 

Struktur

Registerkarte: Urteil

Bezug auf Ehe/Anfrage zugehöriger Datensatz aus Infotyp 0784

Urteil vom Datum des Urteils

Rechtskräftig ab Datum der Rechtskraft des Urteils

Art des Verfahrens Ausgangsentscheidung/Beschwerde/Abänderung

Versorgungsausgleich zu Lasten/zu Gunsten/schuldrechtlich

Begründeter Betrag der begründete Betrag gültig zum Datum Ende Ehezeit

Wirksam ab bei Abänderung abweichend von Rechtskräftig ab

Kapitalbetrag §58 berechnet anhand begründ. Betrag, gültig zum Datum „Urteil vom“

Man. Kapitalbtr. Manuell eingegebener Kapitalbetrag §58

Versich.Nr. Ehegatte Versicherungsnummer des Ehegatten

Rentenversicherung Art der Rentenversicherung (Angestellte/Arbeiter oder Knappschaft)

TrfGeb. (Rente) Ost/West

RGVH 2003 (§69e) ja/nein; Ruhegehaltssatz Fassung 2003

GerichtDie Felder dieses Gruppenrahmens werden automatisch mit den Werten des Infotyps Anfrage Familiengericht (Infotyp 0784) gefüllt

Abweichendes GerichtSollen für die weitere Bearbeitung Daten eines von der Anfrage Infotyp 0784 abweichenden Gerichts herangezogen werden, können Sie die notwendigen Daten in diesem Gruppenrahmen hinterlegen.

Abw. Gericht von der Anfrage abweichendes Gericht (Amtsgericht/OLG/BGH)

Abw. Name Name der abweichenden Gerichtsadresse

Abw. Aktenzeichen Abweichendes Aktenzeichen des Versorgungsausgleichs

 

Registerkarte: individuelle Erhöhung 1990

Liegt das Ende der Ehezeit vor dem 01.01.1990, so ist aufgrund der Erhöhung der Allg. Zulage in Höhe von 60 bzw. 83 DM ein individueller Erhöhungsprozentsatz anzusetzen. Dazu sind die tariflichen Grundlagen sowie eine mögliche ruhegehaltfähige Zulage einzugeben. Die Berechnung setzt die Differenz aus alter und neuer Summe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ins Verhältnis. Die Darstellung der Berechnung erfolgt ausschließlich im Bescheid.

Tarifinformationen zum Endezeitpunkt der Ehe

Tarifart Tarifart zum Ehe-Endezeitpunkt (zur maschinellen Berechnung der individuellen Erhöhung)

Tarifgebiet Tarifgebiet zum Ehe-Endezeitpunkt (zur maschinellen Berechnung der individuellen Erhöhung)

Tarifgruppe Tarifgruppe zum Ehe-Endezeitpunkt (zur maschinellen Berechnung der individuellen Erhöhung)

Tarifstufe Tarifstufe zum Ehe-Endezeitpunkt (zur maschinellen Berechnung der individuellen Erhöhung)

Summe Zulagen Manuelle Eingabe zusätzlicher ruhegehaltfähiger Zulagen

Individuelle Erhöhungssätze

Vomh.satz maschinell berechneter Wert für die individuelle Erhöhung 1990 (Ende der Ehezeit vor 01.01.1990)

Vomh.satz manuell manuell berechneter Wert für die individuelle Erhöhung 1990 (Ende der Ehezeit vor 01.01.1990)