Sterbegeld (STGE) Dieser Personalvorgang (PV) dient der Berechnung des Sterbegeldes nach § 18 BeamtVG und ist Teil der Hinterbliebenenversorgung.
Der PV
Sterbegeld
wird für die Sterbegeldempfänger (z.B. Witwe) verwendet. Der Sterbegeldempfänger muss dafür im System angelegt sein. Der PV wird auch für Bezieher der Kostensterbegeldes (§ 18 Abs.2 Nr.2) verwendet.
Andere Arten des Sterbegeldes werden bei der Hinterbliebenenversorgung festgesetzt.
Die Verarbeitung der Sterbegelddaten, § 18 BeamtVG betreffend, muss bei der Maximalversion komplett über die
PWE
abgewickelt werden. Der PV unterliegt dem Genehmigungsszenario und der Ablaufsteuerung des Kunden. Bescheide können nur aus der
PWE
angedruckt werden.
Auslöser für die Berechnung des Sterbegeldes ist der Tod des aktiven Beamten oder Ruhestandsbeamten oder dessen Ehegatten.
Für diese Personalvorgangsart stehen die folgenden Registerkarten mit den Personalteilvorgängen zur Verfügung: