Abrechnung der Zusatzversorgung Die Abrechnung der Zusatzversorgung wird vom System als Teil der Gesamtabrechnung Deutschland durchgeführt. Die Berechnung der Umlagen für die Zusatzversorgung findet dabei mit dem Report RPCZVUD0 statt.
Das Abrechnungsprogramm Deutschland ist der Report RPCALCD0. Dieser Report führt eine vollständige, periodenweise Abrechnung durch und speichert die Ergebnisse ab.
Für die Umlagenberechnung der Zusatzversorgung (Report RPCZVUD0) muß das Schema D100 verwendet werden.
Außerdem müssen im Customizing der
Abrechnung
Deutschland
unter
die erforderlichen Einstellungen vorgenommen sein.
Nur die Mitarbeiter, die im Infotyp
VBL/ZVE-Daten
(0051) in der Datengruppe
Versicherungspflicht
als
ZV-pflichtig
gekennzeichnet sind, werden in die Umlageberechnung einbezogen. Achten Sie darauf, daß bei zusatzversorgungspflichtigen Mitarbeitern dieses Kennzeichen gesetzt ist.
Im Unterprogramm RPCZVUD0 werden folgende Rechenschritte vorgenommen:
Das Gesamtentgelt wird mit der Bemessungsgrenze B11 abgeglichen und entsprechend gekürzt, falls es diese Bemessungsgrenze übersteigt.
Danach wird die jeweilige Umlage aus dem evtl. gekürzten, laufenden (lfd.) und einmaligen (einm.) Entgelt berechnet.
Als nächstes wird die zusätzliche Umlage aus dem Teilentgelt, das die Grenze des BAT I übersteigt, ermittelt.
Diese ersten drei Schritte werden im folgenden grafisch dargestellt:

Die monatliche Gesamtumlage wird in einen pauschal und in einen individuell zu versteuernden Anteil aufgeteilt. Der pauschal zu versteuernde Anteil wird vom Arbeitgeber übernommen, der individuelle Anteil ist vom Arbeitnehmer zu tragen.
Im folgenden wird die Aufteilung der Umlage grafisch dargestellt:
Aus dem individuell zu versteuernden Anteil wird die einmalige und die laufende Steuergrundlage ermittelt. Diese Grundlagen werden bei der Ermittlung der Lohnsteuer herangezogen.
Im folgenden wird die Aufteilung des individuellen Anteils grafisch dargestellt:
Anschließend wird aus dem pauschal zu versteuernden Anteil der Hinzurechnungsbetrag zur Sozialversicherung (SV) ermittelt und um den Zukunftssicherungsbetrag gekürzt. Der verbleibende SV-Hinzurechnungsbetrag fließt in die Sozialversicherungsgrundlage ein.
Im folgenden wird die Berechnung des SV-Hinzurechnungsbetrags grafisch dargestellt:
Der um den SV-Hinzurechnungsbetrag erhöhte individuelle Anteil wird in eine laufende und einmalige Sozialversicherungsgrundlage aufgesplittet. Diese werden bei der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt.
Im folgenden wird die Aufteilung des erhöhten individuellen Anteils grafisch dargestellt:
Die für die Zusatzversorgung ermittelten Beträge (Umlage, Steuergrundlage, Sozialversicherungsgrundlage) fließen in die Gesamtabrechnung ein.
Siehe auch: