Auskunft zur Versorgung (DEAU)

Diese Personalvorgangsart (PVA) umfasst die Simulation- und Auskunftsverfahren für

  • Anfragen von Beamten und Versorgungsempfängern

  • Anfragen vom Familiengericht

  • Anfragen von anderen Versorgungsbehörden.

Mit der PVA Auskunft zur Versorgung können viele Möglichkeiten simuliert werden, ohne dass Daten in den Datenbanken geändert werden müssen.

Die PVA Auskunft zur Versorgung setzt sich aus den folgenden Personalvorgängen zusammen:

Beispiel:

Ein Mitarbeiter kann sich mit Hilfe dieser PVA die Festsetzung seines persönlichen Ruhegehalts zu einem bestimmten Zeitpunkt vom zuständigen Sachbearbeiter simulieren lassen. Dadurch besteht die Möglichkeit einfach und schnell verschiedene Alternativen zu vergleichen ohne Veränderungen in der Datenbank vornehmen zu müssen.

Dasselbe gilt für Anfragen vom Familiengericht und anderen Versorgungsbehörden, für die Auskünfte erstellt werden oder Simulationen durchgeführt werden können.