FristenmanagementIm Lieferantenwechselprozess müssen unterschiedliche Fristen eingehalten werden:
Fristen, die durch Marktregeln festgelegt sind (z.B. in Deutschland abhängig vom monatlichen Bilanzkreiswechsel)
Fristen, die durch bilaterale Vereinbarungen zwischen den Marktpartnern festgelegt werden
Fristen, die abhängig sind von der Wechselart (Lieferantenwechsel, Lieferbeginn und Lieferende haben unterschiedliche Fristen)
Fristen, die für verschiedene Zählpunktgruppen (je nach Vereinbarung) unterschiedlich sind
projektspezifische Bearbeitungsfristen, die außer den Marktfristen eingehalten werden müssen
Durch das Fristenmanagement wird eine flexible Definition und Überwachung von Fristen und Terminen ermöglicht.
Beispiel
Fristen bei Lieferantenwechsel:
Einzug: zum Ersten des Monats (z.B. 1. April 2003)
Auszug: zum Monatsletzten vor dem Einzug (z.B. 31. März 2003)
Anmeldefrist: einen Monat vor dem Auszug (z.B. 28. Febr. 2003)
Abmeldefrist: 5 Arbeitstage nach Ablauf der Anmeldefrist
Maximale Bearbeitungszeit der An-/ Abmeldung (beim VNB):
10 Arbeitstage nach Ablauf der Abmeldefrist
Einzug in die Zukunft: nicht später als 4 Monate nach Meldungseingang
Fristen bei Lieferende:
Auszug: täglich (z.B. 11. März 2003)
Abmeldefrist (rückwirkendes Lieferende): 6 Wochen nach dem Auszug
usw.
Hinweis
Prüfungen der An- und Abmeldung der Netznutzung gegen die eingestellten Fristen sind als Prüfmethode des Prüf-Frameworks in der ausgelieferten Lösung enthalten.
Einzelne Fristen und Termine können Sie in der Serviceanbietervereinbarung (auf Grund bilateraler Vereinbarungen im Lieferantenrahmenvertrag) überdefinieren. Die Überdefinition ist abhängig von der Wechselart und kann ggf. zählpunktgruppenspezifisch eingestellt werden.
Damit eine Frist in der Serviceanbietervereinbarung überdefiniert werden kann, muss für diese Frist im Customizing das Kennzeichen Fristenart kann in der Serviceanbietervereinbarung überdefiniert werden
gesetzt sein.
Hinweis
Die überdefinierten Fristen werden sofort bei der nächsten Prozessausführung berücksichtigt, ohne dass die Implementierung der Workflows angepasst werden muss.
Beim Speichern der Fristendefinition werden keine Konsistenzprüfungen durchgeführt. Weil Sie auch relative und absolute Fristen definieren können, die von anderen Fristenarten abhängig sind, kann die Definition sehr komplex sein. Im Fehlerfall ist die Fristenberechnung z.B. aufgrund einer rekursiven Fristendefinition nicht möglich. In einem solchen Fall wird der Wechselprozess, der auf diese Fristendefinition zugreift, mit einem kritischen Fehler abbrechen. Um diesen Fehler zu vermeiden, können Sie die Konsistenz der Fristendefinition prüfen, indem Sie die Fristenberechnung unabhängig vom Wechselprozess starten.
Prüfen Sie die Definition der Fristen mit Hilfe des Reports REEIDE_SWITCH_TEST_SWTTIMES
. Geben Sie als Stichtag das geplante Einzugsdatum (bzw. bei Lieferende das Auszugsdatum) ein.
Hinweis
Wenn Sie nur die Customizing-Einstellungen für Fristendefinition prüfen möchten, setzen Sie das Kennzeichen Customizing prüfen
. In diesem Fall wird eine vorhandene Überdefinition aus einer Serviceanbietervereinbarung nicht berücksichtigt.