Krankenversicherung (KV) Versicherungspflichtig für die Krankenversicherung sind Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind.
Versicherungsfrei sind u.a. folgende Personen:
Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt
Arbeiter und Angestellte, die geringfügige Beschäftigungen ausüben
Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige (beamtenähnlich) Beschäftigte, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe oder Heilfürsorge haben
Arbeitnehmer, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
Arbeitnehmer, die neben einer hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit eine Nebenbeschäftigung ausüben
Bezieher von Ruhegehalt (ehemalige Beamte), die noch eine Beschäftigung ausüben, und zwar unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts
Versicherungsfrei bleiben Arbeitnehmer, die zum 01.01. eines Jahres bei Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze von der Krankenversicherungspflicht befreit worden sind. Die Befreiung ist unwiderruflich.
Im System tragen Sie die Sozialversicherungsdaten des Mitarbeiters in den Stammdaten im Infotyp
Sozialversicherung Deutschland
(0013) ein.