Technischer Ablauf der SV-Berechnung Der Ablauf der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist in den Personalrechenschemen und Personalrechenregeln der Personalabrechnung Deutschland abgebildet. Der technische Ablauf der SV-Berechnung gliedert sich in folgende Schritte:
Einlesen der Arbeitsplatz/Basisbezugs- und Sozialversicherungsdaten
Einlesen und Bearbeiten von Abwesenheiten
Ermitteln, ob die Märzklausel angewendet werden kann
Ermitteln der SV-Tage
Bereitstellen aller relevanten Daten
Zufluss- oder Entstehungsprinzip bei Einmalzahlung und Rückrechnung
Berechnung der SV-Beiträge
Innerhalb des Personalrechenschemas
D000
wird das Teilschema
DGD0
(Grunddaten Deutschland) aufgerufen. In diesem Teilschema werden die Funktionen
WPBP
(akronym:
W
ork
p
lace
B
asic
P
ay) und
P0013
aufgerufen.
Durch die Funktion
WPBP
werden die Arbeitsplatz- und Basisbezugsdaten eines Mitarbeiters in die interne Tabelle
WPBP
gestellt. Die Lohnarten aus dem Infotyp
Basisbezüge
(0008) werden darüber hinaus in die interne Tabelle
IT
gestellt und stehen somit für weitere Verarbeitungsschritte bereit. Darüber hinaus ermittelt die Funktion WPBP, ob sich innerhalb einer Abrechnungsperiode mehrere, gesondert zu betrachtende Teilzeiträume ergeben und setzt entsprechende Splits.
Durch die Funktion
P0013
werden die Sozialversicherungsdaten aus dem Infotyp
Sozialversicherung
(0013) in die interne Tabelle
SV
gestellt. Bei Änderung der Sozialversicherungsschlüssel oder einem Wechsel der Krankenkasse innerhalb der Abrechnungsperiode entsteht dabei ein SV-Split.
Innerhalb des Personalrechenschemas D000 wird das Schema DT00 (Bruttovergütung) aufgerufen.
In einem ersten Schritt liest die Funktion
RAB (akronym: Read Absences) alle Abwesenheiten des Mitarbeiters aus dem Infotyp
Abwesenheiten
(2001) ein und stellt sie in die interne Tabelle
AB. Bei mehreren Abwesenheiten innerhalb der Abrechnungsperiode werden die einzelnen Abwesenheitssätze mit einem Split-Kennzeichen abgespeichert.
In einem zweiten Schritt wir die Funktion
DNAB aufgerufen. Durch die Funktion
DNAB werden die deutschlandspezifischen Besonderheiten der Abwesenheitsbewertung durchgeführt. Hierzu werden zusätzlich zu den Daten der internen Tabelle
AB die deutschlandspezifischen Daten zum Ende der Lohnfortzahlung aus der internen Tabelle P2001 gelesen. Die Einträge in der Tabelle
AB werden anhand dieser Informationen sowie der Einträge aus den Sichten
Abwesenheitsaufteilung
(V_T5D0C) und Sicht
Attribute von Abwesenheiten
(V_T5D0A) weiter bearbeitet:
Ist in der Sicht
Abwesenheitsaufteilung
(V_T5D0C) ein Eintrag für die Abwesenheit vorhanden ?
Wenn ja, wird die Abwesenheit entsprechend dieses Eintrags in weitere Teilzeiträume zerlegt. Es entsteht ein neuer Teilzeitraum (Split) in der internen Tabelle
AB. Jedem Teilzeitraum wird die entsprechende Abwesenheitsbewertungsklasse (bezahlt, unbezahlt, etc.) aus der Sicht
Abwesenheitsaufteilung
(V_T5D0C) zugewiesen.
Wenn nein, wird der Abwesenheitsart lediglich die entsprechende Abwesenheitsbewertungsklasse zugewiesen. Der Eintrag in der internen Tabelle AB bleibt unverändert bestehen.
Müssen aufgrund der Abwesenheit die SV-Tage gekürzt werden ?
Hierzu wird für jede Abwesenheit in Abhängigkeit von Abwesenheitsbewertungsklasse und Bearbeitungsklasse die Sicht
Attribute von Abwesenheiten
(V_T5D0A) gelesen.
Ist für die Abwesenheit eine SV-Tage Kürzung eingetragen, wird das frühestmögliche Beginn-Datum der Kürzung ermittelt. Bei Abwesenheiten, bei denen die Kürzung erst nach einem Monat beginnen soll, werden vorhergehende Abwesenheiten, die ebenfalls eine Kürzung bedingen können, mit berücksichtigt. Teilzeiträume, für die die SV-Tage gekürzt werden, werden entsprechend gekennzeichnet.
Ist für die Abwesenheit keine Kürzung der SV-Tage vorgesehen, erfolgt der nächste Verarbeitungsschritt.
Muss aufgrund der Abwesenheit ein neuer Teilzeitraum für die SV entstehen ?
Auch hierzu wird pro Abwesenheit in der Tabelle
AB die Sicht
Attribute von Abwesenheiten
(V_T5D0A) gelesen. Dort ist hinterlegt, ob für die Abwesenheitsart (genauer: die jeweilige Kombination von Abwesenheitsbewertungsregel und Bearbeitungsklasse) ein neuer Teilzeitraum für die SV entstehen soll.
Wenn ja, erfolgt ein SV-Split in der internen Tabelle SV.
Wenn nein, erfolgt der nächste Verarbeitungsschritt.
Kennzeichnen der SV-Tage im Persönlichen Arbeitszeitplan
Zur internen Bearbeitung wird der Persönliche Arbeitszeitplan eines Mitarbeiters mit der Funktion
GENPS erzeugt und in der internen Tabelle
PSP abgespeichert. Die interne Tabelle
PSP enthält zwei nationale Kennzeichen, die von der Funktion
DNAB gefüllt werden. Das Feld
NAT01
wird pro Kalendertag des Persönlichen Arbeitszeitplans mit dem jeweiligen DÜVO-Kennzeichen versehen.
Das Feld
NAT01
wird zur Berechnung der SV-Tage verwendet. In einem Monat ohne Kürzung der SV-Tage ist jeder Tag des Persönlichen Arbeitszeitplans mit einem
X gekennzeichnet.
Für alle Tage des Persönlichen Arbeitszeitplans, die in einem Teilzeitraum liegen, für den die SV-Tage gekürzt werden, wird das Kennzeichen X entfernt. Dadurch wird bewirkt, dass nach Beendigung der Funktion DNAB nur noch die SV-Tage des Mitarbeiters in der internen Tabelle PSP mit einem X gekennzeichnet sind. Die interne Tabelle PSP wird im Abrechnungsprotokoll ausgegeben.
Innerhalb des Personalrechenschemas D000 wird das Schema DNET (Sozialversicherung Deutschland: SV, Steuer, Nettozusagen) aufgerufen. Im Teilschema DSVI (Sozialversicherung Deutschland: Initialisierung) wird in der Personalrechenregel DV40 (Märzklausel prüfen und Import OSV) überprüft, ob die Märzklausel angewendet werden kann.
Der nächste Schritt im Teilschema DSVI ist das Ermitteln der SV-Tage. Dies geschieht in der Personalrechenregel DV50 (SV-Tage ermitteln). Hierzu werden mit der Operation DSVTG alle Tage des Persönlichen Arbeitszeitplans (interne Tabelle PSP) gezählt, die durch die Funktion DNAB als SV-Tage gekennzeichnet sind.
Der nächste Schritt im Teilschema DSVI ist das Bereitstellen aller relevanten Daten zur Berechnung der Sozialversicherung. Hierzu wird die Funktion DSV mit dem Parameter 1 XSV ausgeführt.
Im Teilschema
DSVB werden zunächst durch die Personalrechenregel
DV10 (Abfluss-Lohnarten aus Vormonat) Einmalzahlungen, die durch Rückrechnung entstanden sind, in die Sekundärlohnart
Einmalzahlungen SV
(/103) der aktuellen Periode addiert. Dadurch wird bewirkt, dass Einmalzahlungen aus Rückrechnungen nach dem Zuflussprinzip verbeitragt werden. Zusätzlich wird die Einmalzahlung aus der Vorperiode in eine weitere Lohnart gestellt, unter der sie als Einmalzahlung aus einer Vorperiode ausgewiesen wird. Die Ausweislohnart ist die 2. abgeleitete Lohnart der Sekundärlohnart
Einmalzahlungen SV
(/103) aus der Sicht Bewertungsgrundlagen (V_512W_B). Im Standard ist dies die Sekundärlohnart
Zufluss /103 aus Vormonat
(/Z03).
In einem nächsten Schritt wird die Personalrechenregel DV20 (Entscheidung über Entstehungs- oder Zuflussprinzip) prozessiert. Dort wird abgefragt, ob Einmalzahlungen, die durch Rückrechnung in eine Vorperiode entstanden sind, nach dem Entstehungs- oder dem Zuflussprinzip verbeitragt werden sollen. In der Regel werden Einmalzahlungen immer nach dem Zuflussprinzip verbeitragt, außer
Bei nachträglichen Einmalzahlungen und einem Wechsel im Sozialversicherungsverhältnis
Bei einem zwischenzeitlichen Austritt des Mitarbeiters, einem Wechsel von SV-pflichtig nach SV-frei, einem Wechsel von Aktiv beschäftigt in den Vorruhestand oder die Rente oder einem Wechsel der juristischen Person wird die Einmalzahlung der letzten Abrechnungsperiode vor dem Wechsel im Versicherungsverhältnis zugeordnet.
Bei einer Einmalzahlung, die nachträglich zur Korrektur der SV-Verbeitragung aufgegeben wurde
In diesem Fall erfolgt eine Verbeitragung nach dem Entstehungsprinzip.
Der Ansprung der Personalrechenregel
DV20 erfolgt lohnartengenau für die Lohnart
Einmalzahlungen SV
(/103):
Die Entscheidungsoperation RETRO fragt ab, ob es sich bei der Abrechnung um eine Rückrechnung handelt.
Wenn nein, wird die Lohnart /103 weitergereicht, die Verarbeitung ist beendet.
Wenn ja, wird mit der Operation IMPRE das Originalergebnis der Rückrechnungsperiode aus der Datenbank PCL2, Cluster RD, importiert. Bei vollständigem und korrektem Import erfolgt der nächste Schritt nächste Abfrage, bei fehlerhaftem Import wird die Lohnart /103 weitergereicht und die Verarbeitung beendet.
Der Betrag der Lohnart
Einmalzahlung SV
(/103) aus der Rückrechnung wird um den Betrag der ursprünglichen /103 (aus dem Originalergebnis der Rückrechnungsperiode) vermindert und in das
Betragsfeld
(AMT) der Lohnart /103 gestellt. Es wird abgefragt, ob der Betrag nach der Subtraktion größer Null ist.
Der Betrag der /103 ist nicht größer Null:
Es hat innerhalb der Rückrechnung keine nachträgliche Einmalzahlung stattgefunden. Mit der Operation FILLF A wird das Betragsfeld der Lohnart /103 wieder auf seinen ursprünglichen Wert (den Betrag, den die Rückrechnung ermittelt hat) zurückgesetzt. Die Lohnart wird anschließend in die Ausgabetabelle OT weitergereicht.
Der Betrag der /103 ist größer Null:
Die Rückrechnung hat ergeben, dass eine nachträgliche Einmalzahlung stattgefunden hat. Für diese nachträgliche Einmalzahlung muss nun entschieden werden, ob die Verbeitragung nach dem Zufluss- oder dem Entstehungsprinzip erfolgen soll. Hierzu wird mit der Operation DSVWE abgefragt, ob ein Wechsel im Versicherungsverhältnis erfolgt ist:
Wenn ja, wird die /103 als Sekundärlohnart
Einmalzahlung Korrektur SV
(/105) in die Ausgabetabelle
OT gestellt. Die Sekundärlohnart /105 wird nach dem Entstehungsprinzip verbeitragt. Anschließend wird der Betrag der /103 auf Null gesetzt und die /103 ebenfalls in die Ausgabetabelle
OT gestellt.
Wenn nein, wird der Betrag der /103 in die 1. abgeleitete Lohnart aus der Sicht
Bewertungsgrundlagen
(V_512W_B) gestellt. Im Standard ist dies die Sekundärlohnart
Abfluss /103 im Rückrechnungsmonat
(/A03). Die /A03 wird in die Ausgabetabelle
OT gestellt. In der nachfolgenden Abrechnungsperiode erfolgt für die /A03 die Verbeitragung nach dem Zuflussprinzip. Anschließend wird der Betrag der /103 auf Null gesetzt und die /103 ebenfalls in die Ausgabetabelle
OT gestellt.

Ein Sonderfall stellt der Rückgabewert M der Operation DSVWE dar.
Der Rückgabewert M besagt, dass zusätzlich zu einem Wechsel im Versicherungsverhältnis auch ein Märzklauselfall vorliegt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Einmalzahlung in einer Periode mit Märzklausel (z.B. März) rückwirkend für eine Periode mit Märzklausel (z.B. Januar) aufgegeben wurde. In diesem Fall muss der Betrag der in der Rückrechnung ermittelten /103 unverändert weitergereicht werden, da nur so in der In-Periode der Märzklauselfall erkannt werden kann.
Hierzu wird mit der Operation FILLF A das Betragsfeld der Lohnart /103 wieder auf seinen ursprünglichen Wert (den Betrag, den die Rückrechnung ermittelt hat) zurückgesetzt. Die Lohnart wird anschließend in die Ausgabetabelle OT weitergereicht.
Die eigentliche Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt im Schema DNET innerhalb des Teilschemas DSVB (Berechnung Sozialversicherung) durch die Operation DSV BSV.
Es werden, pro SV-Split, die Bemessungsgrenzen split- und tagesgenau erstellt. In Abhängigkeit von den Lohnarten in der internen Tabelle IT und deren Schlüsselung werden die SV-Brutti erstellt. Anschließend werden pro SV-Sparte (KV, RV, AV und PV) die entsprechenden SV-Brutti verbeitragt.
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind berechnet.