Abwesenheiten und Sozialversicherung

Aus Sicht der Sozialversicherung gewinnt eine Abwesenheit je nach ihrer Dauer unterschiedliche Bedeutung.

Ihr Mitarbeiter Karl Schmitt erkrankt am 15.01.1998. Nach 42 Tagen (am 26.02.1998) endet die Lohnfortzahlung.

In diesem einfachen Beispiel entstehen aus Sicht der Sozialversicherung zwei Teilzeiträume, die unterschiedlich behandelt werden müssen. Zum einen ist dies der Zeitraum der Erkrankung innerhalb der Lohnfortzahlung, zum andern der Zeitraum der Erkrankung nach Ende der Lohnfortzahlung.

Krankheit innerhalb der Lohnfortzahlung:

Die ersten 42 Kalendertage einer Krankheit erhält ein Mitarbeiter weiterhin Lohn beziehungsweise Gehalt, das in der Sozialversicherung verbeitragt wird.

Krankheit außerhalb der Lohnfortzahlung:

Dauert die Krankheit länger als 42 Kalendertage an, fällt der Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung und erhält statt dessen Krankengeld (70% seines Lohnes/Gehalts).

Es wird nicht mehr verbeitragt. Die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung bleibt für einen weiteren Monat bestehen.

Im SAP-System

1. Definition der Abwesenheitsarten

Für alle Arten von Abwesenheiten, die Sie unterscheiden möchten, definieren Sie eine eigene Abwesenheitsart:

Krankheit mit Attest

Krankheit ohne Attest

Krankheit ohne Lohnfortzahlung

Urlaub bezahlt

Urlaub unbezahlt

Arbeitsunfall

Kur

.........

2. Zusammenfassen von Abwesenheitsarten, die gleich bewertet werden

Abwesenheiten, die gleich bewertet werden sollen, werden zusammengefasst. Hierzu werden im SAP-System Abwesenheitsbewertungsregeln vergeben. Abwesenheiten, die gleich bewertet werden sollen, erhalten die gleiche Abwesenheitsbewertungsregel:

Die Abwesenheitsarten Kur , Arbeitsunfall und Krankheit mit Attest gelten alle als bezahlte Abwesenheiten und sollen gleich bewertet werden. Hierzu wird diesen Abwesenheitsarten jeweils die gleiche Abwesenheitsbewertungsregel Krankheit zugeordnet.

Der Vorteil hierbei ist, dass nicht für jede einzelne Abwesenheit bestimmt werden muss, nach welchen Kriterien die Bewertung erfolgen soll. Statt dessen werden die Kriterien für die Bewertung mehrerer Abwesenheiten an der übergeordneten Abwesenheitsbewertungsregel festgemacht.

3. Abwesenheitsbewertungen aufteilen

Die unter einer Abwesenheitsbewertungsregel zusammengefassten Abwesenheiten müssen aus Sicht der Sozialversicherung im Verlauf ihrer Dauer in unterschiedliche Teilzeiträume zerlegt werden. Hierzu weisen Sie den unter einer Abwesenheitsbewertungsregel zusammengefassten Abwesenheiten ein Kennzeichen zur Abwesenheitsaufteilung zu. Anhand dieses Kennzeichens entstehen Teilzeiträume. Diesen Teilzeiträumen wiederum müssen unterschiedliche Abwesenheitsbewertungsregeln zugeordnet werden.

Alle Abwesenheitsarten, die unter der Abwesenheitsbewertungsregel Krankheit zusammengefasst sind, müssen, je nach Dauer, in unterschiedliche Teilzeiträume zerlegt werden, die unterschiedlich bewertet werden. Hierzu wird der Abwesenheitsbewertungsregel Krankheit ein Kennzeichen zur Abwesenheitsaufteilung zugewiesen sowie weitere, verfeinerte Abwesenheitsbewertungsregeln für die einzelnen Teilzeiträume:

Krank innerhalb der Lohnfortzahlung: Abwesenheit bezahlt

Krank außerhalb Lohnfortzahlung, vor Bezug von Krankengeldzuschuss: Abwesenheit unbezahlt

Krank außerhalb Lohnfortzahlung, mit Bezug von Krankengeldzuschuss: Abwesenheit unbezahlt

Krank außerhalb Lohnfortzahlung, nach Bezug von Krankengeldzuschuss : Abwesenheit unbezahlt

Anhand der hier vorgenommenen Abwesenheitsaufteilung in verschiedene, unterschiedlich zu bewertende Teilzeiträume werden die Abwesenheiten in der internen Tabelle AB neu aufgeteilt. Hierzu wird während des Abrechnungslaufes die interne Tabelle AB gelesen. Enthält die Tabelle AB eine Abwesenheit, für die in der Sicht V_T5D0C ( Abwesenheitsaufteilung ) eine Aufteilung festgelegt ist, findet anhand dieser Aufteilung eine Verfeinerung der Tabelle AB statt.

4. SV-rechtliche Attribute von Abwesenheiten

In den vorangegangenen Schritten wurde festgelegt, welche Teilzeiträume bei einer Abwesenheit entstehen und wie die einzelnen Teilzeiträume grundsätzlich zu bewerten sind (bezahlt oder unbezahlt). Noch nicht festgelegt ist, wie diese Teilzeiträume sozialversicherungsrechtlich zu behandeln sind:

Soll durch die Abwesenheit ein neuer Teilzeitraum in der Sozialversicherung (SV-Split) entstehen?

Sollen durch die Abwesenheit die SV-Tage gekürzt werden ? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt ?

Um solche sozialversicherungsrechtlichen Attribute zuweisen zu können, werden Bearbeitungsklassen gebildet. In einer Bearbeitungsklasse werden Abwesenheiten gesammelt, die hinsichtlich ihrer Attribute (SV-Split, Kürzung der SV-Tage) zusammengefasst werden können. Solche Bearbeitungsklassen können sein:

Krankheit

Erziehungsurlaub

Kur

Wehrübung

etc...

Die SV-rechtlichen Attribute können im SAP-System für Kombinationen von Abwesenheitsbewertungsregeln und Bearbeitungsklassen vergeben werden.

Die Abwesenheitsart Krank außerhalb der Lohnfortzahlung ist der Bearbeitungsklasse Krankheit und der Abwesenheitsbewertungsregel Abwesenheit unbezahlt zugewiesen.

Für die Kombination

Bearbeitungsklasse: Krankheit und

Abwesenheitsbewertungsregel: Abwesenheit unbezahlt

können Sie nun die SV-rechtlichen Attribute (Kürzung der SV-Tage, SV-Split, DEÜV-Abwesenheitskennzeichen) bestimmen.

 

Die Informationen in den internen Tabellen AB und SV , in der Sicht V_T5D0C ( Abwesenheitsaufteilung ) und in der Sicht V_T5D0A ( Attribute von Abwesenheiten ) spielen bei der sozialversicherungsrechtlichen Bewertung von Abwesenheiten eng zusammen. Nach der verfeinerten Aufteilung der internen Tabelle AB anhand der Angaben in der Sicht Abwesenheitsaufteilung bestimmt das SAP-System den Beginn der SV-Tage Kürzung und setzt gegebenenfalls einen zusätzlichen SV-Split in der internen Tabelle SV, nach Maßgabe der Informationen aus der Sicht V_T5D0A ( Attribute von Abwesenheiten ).

 

Lesen Sie: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile