SV-Luft

Was ist SV-Luft?

Unter SV-Luft versteht man die Differenz zwischen der anteiligen Jahresbemessungsgrenze und dem Bemessungsbrutto des laufenden Entgelts. Die SV-Luft wird monatlich pro Sozialversicherungszweig (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung) gebildet.

Die SV-Luft setzt sich zusammen aus:

  • dem Differenzbetrag von Beitragsbemessungsgrenze zum Bemessungsbrutto des laufenden Entgelts und

  • der SV-Luft des Vormonats (bezogen auf das letzte Abrechnungsergebnis des laufenden Jahres für denselben Arbeitgeber).

Zu Beginn der ersten Abrechnung im Jahr wird die SV-Luft des vergangenen Jahres abgespeichert und die SV-Luft des aktuellen Jahres auf Null gesetzt.

Verwendung

Die SV-Luft dient als Beitragsbemessungsgrenze für Einmalzahlungen, die ansonsten nicht verbeitragt würden.

Beispiel Beispiel

Ihre Mitarbeiterin Anna Klein erhält im Monat August (Abrechnungsperiode 08) EUR3.300 laufendes Entgelt und EUR825 Einmalzahlungen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt EUR3.450. Die KV-Luft des Vormonats beträgt EUR550.

Ende des Beispiels.

Ohne Berücksichtigung der KV-Luft würde lediglich bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung verbeitragt, d.h. EUR3.300 laufendes Entgelt und EUR150 Einmalzahlung. Die verbleibenden EUR675 Einmalzahlung blieben für die Verbeitragung unberücksichtigt.

Hier setzt die SV-Luft an. Zur Verbeitragung der Einmalzahlung wird die SV-Luft der jeweiligen SV-Sparte (in dem obigen Beispiel die KV-Luft) als Bemessungsgrenze herangezogen. In unserem Beispiel setzt sich die KV-Luft aus den EUR150 Differenz zwischen laufendem Entgelt und Beitragbemessungsgrenze und den EUR550 KV-Luft des Vormonats zusammen. Dies ergibt eine KV-Luft von EUR700. Anhand dieser Bemessungsgrenze wird die Einmalzahlung von EUR825 verbeitragt. Es bleiben lediglich EUR125 unberücksichtigt.

Im SAP-System:

Im SAP-System wird die SV-Luft pro Sozialversicherungszweig in einer eigenen Sekundärlohnart abgestellt.

SV-Luft für das laufende Jahr:

Lohnart

Bezeichnung

/340

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Krankenversicherung lfd. Jahr (KV-Luft)

/341

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Rentenversicherung lfd. Jahr (RV-Luft)

/342

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung lfd.Jahr (AV-Luft)

/3P8

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Pflegeversicherung lfd. Jahr (PV-Luft)

SV-Luft Vorjahr:

Lohnart

Bezeichnung

/346

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Krankenversicherung Vorjahr (KV-Luft Vorjahr)

/347

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Rentenversicherung Vorjahr (RV-Luft Vorjahr)

/348

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung Vorjahr (AV-Luft Vorjahr)

/3P9

Differenz anteilige Jahresbemessungsgrenze Pflegeversicherung Vorjahr (PV-Luft Vorjahr)

Lesen Sie: Beitragsbemessungsgrenzen