Arbeiten mit geplanten und ungeplanten Leistungen Unter geplanten Leistungen werden Leistungen verstanden, die Sie zu Beginn des Verkaufsvorhabens genau spezifizieren können.
Unter ungeplanten Leistungen werden solche verstanden, die nicht spezifiziert werden können – zum einen, weil zum Anforderungszeitpunkt nicht bekannt ist, aus welchen konkreten Einzelleistungen sich das Vorhaben zusammensetzen wird, zum anderen, weil Sie die Leistungen aus unterschiedlichen Gründen nicht planen möchten.
Diese Unterscheidung ist für die Leistungserfassung wichtig. Sie können steuern, ob Sie im Leistungserfassungsblatt (Lastschriftsanforderung) geplante Leistungen mit oder ohne Mengenüberschreitung sowie ungeplante Leistungen erfassen können.
Mit dem System
SAP Discrete Industries (SAP DI)
werden folgende Customizing-Einstellungen ausgeliefert:
Mengenüberschreitung für geplante Leistungen ist erlaubt. Es erscheint eine Warnung.
Ungeplante Leistungen sind nicht erlaubt. Es erscheint eine Fehlermeldung.
Wenn diese Einstellungen Ihre Anforderungen erfüllen, müssen Sie keine weiteren Customizing-Einstellungen vornehmen.
Das Systemverhalten bei geplanten und ungeplanten Leistungen wird über Systemmeldungen gesteuert.
Sie können einstellen, ob das SAP-System diese Meldungen:
unterdrückt
als Warnung ausgibt
als Fehlermeldung ausgibt
Im Fall der Fehlermeldung kann der Vorgang nur weiterbearbeitet werden, wenn Sie die Eingabe korrigieren.
Die Einstellungen nehmen Sie im Customizing der
Materialwirtschaft vor
unter
.
Sie haben folgende Alternative:
Die in Leistungserfassungsblättern aufgenommene Menge kann die Menge im Kundenauftrag überschreiten, die vertraglich vereinbart wurde. Das System kann eine Warnung erzeugen.
Eine Mengenüberschreitung ist nicht erlaubt. Das System erzeugt eine Fehlermeldung.
Das Systemverhalten bei der Leistungserfassung im Leistungserfassungsblatt (Lastschriftsanforderung) hängt von der Steuerung der Systemmeldung ab:
Meldungsnr.: Meldungstext |
Steuerung |
|---|---|
SE421: Die eingegebene Menge $ überschreitet die Menge $ im Auftrag. |
Meldung legt fest, ob die im Auftrags-LV festgelegte Menge für die geplante Leistung überschritten werden darf. |
Ungeplante Leistungen sind solche, die Sie erst im Leistungserfassungsblatt (Lastschriftsanforderung) erfassen. Ob die Leistungsspezifikation zum Zeitpunkt der Leistungserfassung im Leistungserfassungsblatt (Lastschriftsanforderung) erlaubt ist, hängt von der Steuerung der Systemmeldungen ab.
Meldungsnr.: Meldungstext |
Steuerung |
|---|---|
SE422: Steuerung für ungeplante Leistungen im SD-Leistungserfassungsblatt. |
Meldung legt fest, ob ungeplante Leistungen im Leistungserfassungsblatt (Lastschriftsanforderung) erlaubt sind.Ist die Meldung aktiviert, so wird SE323 berücksichtigt. |
SE323: Sie können die ungeplante Leistung nicht erfassen. |
Meldung legt fest, ob ungeplante Leistungen erlaubt sind. Hierzu muss die Meldung SE422 aktiviert sein. |