Modell erstellen oder bearbeiten
Erstellen Sie das Modell für die Durchführung von Konsolidierungsaufgaben.
Die Konsolidierungs-Engine nutzt bei ihren Berechnungen die folgenden Modelle zum Abrufen der erforderlichen Informationen:
Gesetzlich oder HAUPT
Dies ist das Hauptmodell, das alle Finanzdaten enthält. In diesem Modell werden alle Konsolidierungsbuchungen, wie z. B. Verrechnungen, Währungsumrechnungen und Berechnungen von Minderheitsbeteiligungen, vorgenommen.
ANTEILBESITZ
Der Konsolidierungsprozess nutzt das ANTEILBESITZ-Modell, um die Definitionen der einzelnen Konsolidierungsparameter zu speichern. Diese Definitionen umfassen insbesondere folgende Angaben:
die Liste der Unternehmen, die in den einzelnen Gruppen konsolidiert werden
die jeweilige Konsolidierungsmethode
den jeweiligen Konsolidierungsprozentsatz
den Anteilbesitz in Prozent (wie groß ist der jeweilige Gruppenanteil)
den Kontrollprozentsatz (wie groß ist der jeweilige Anteil der Gruppenkontrolle)
KURS
Dieses Modell enthält alle Währungskurse für die unterschiedlichen Kursarten, wie z. B. Durchschnitt und Kassakurs. Der Währungsumrechnungsprozess entnimmt die entsprechenden Wechselkurse für die einzelnen Währungen einem Kursmodell.
Die Währungsumrechnung kann für jeden Typ von Berichtsmodell ausgeführt werden. Die Währungsumrechnung wird sowohl in Modellen für die finanzielle als auch für die gesetzliche Konsolidierung verwendet, denen ein entsprechendes Modell vom Typ KURS als Referenzanwendung zugewiesen wurde, unter der Bedingung, dass das Berichtsmodell eine Währungsdimension (Typ R) enthält. Die Währungsdimension in einem Modell vom Typ Kurs braucht nicht über die Eigenschaft REPORTING zu verfügen.
Die Modelle vom Typ HAUPT, KURS und ANTEILBESITZ können beliebig benannt werden. In einer Umgebung können mehrere Modelle vom Typ HAUPT vorhanden sein, wobei jedes Modell jeweils auf eigene Modelle vom Typ KURS und ANTEILBESITZ verweisen kann. Außerdem können mehrere Modelle vom Typ HAUPT dieselben Modelle vom Typ KURS oder ANTEILBESITZ verwenden.
Das mit einem bestimmten Berichtsmodell verknüpfte Modell vom Typ KURS oder ANTEILBESITZ wird definiert, wenn ein neues Modell vom Typ Konsolidierung erstellt wird.
Jedes der oben genannten Modelle muss einige Pflichtdimensionen enthalten, andere Dimensionen hingegen sind optional. Die obligatorischen und optionalen Dimensionen basieren auf den in den Geschäftsregeln verwendeten Standards. Andere Dimensionen können gemeinsam in einem Berichtsmodell vorhanden sein, ohne sich auf die Geschäftsregelfunktion auszuwirken. Weitere Informationen finden Sie unter Dimensionen in Dimensionsbibliothek einrichten.
Die vier erforderlichen Dimensionen sind ENTITÄT, KATEGORIE, ZEIT und KONTO. Sie können beliebig umbenannt werden. Im Folgenden sind einige der allgemeinen Anforderungen für diese Dimensionen aufgeführt:
Die Dimensionen KATEGORIE und ZEIT können für die Modelle HAUPT, KURS und ANTEILBESITZ identisch sein. Alternativ müssen die einander entsprechenden Elemente vorliegen.
Die Dimension ENTITÄT des Modells HAUPT kann mit der Dimension identisch sein, die auch im Modell ANTEILBESITZ verwendet wird. Ist dies nicht der Fall, müssen die einander entsprechenden Elemente vorliegen.
Die verwendete Dimension GRUPPE muss in den Modellen ANTEILBESITZ und HAUPT identisch sein.
In den meisten Fällen wird im Allgemeinen empfohlen, in allen Modellen dieselben Dimensionen zu verwenden, da dies die Verwaltung erleichtert.
Ordnen Sie die gewünschten Modelle vom Typ KURS und ANTEILBESITZ dem Konsolidierungsmodell zu, und wählen Sie alle Konsolidierungsgeschäftsregeln aus, die implementiert werden müssen. Sie können aus der folgenden Liste mit Geschäftsregeln eine Auswahl treffen:
Währungsumrechnung
Umrechnung lokaler Währungsdaten in die gewünschten Berichtswährungen
Berechnungen
zum Berechnen und Speichern von Beträgen, die für kontenbasierte Berechnungen benötigt werden
Intercompany-Buchungen
Abgleich von Intercompany-Buchungen
US-Verrechnungen
speziell konzipiert für die Buchung von Intercompany-Verrechnungen in einfacheren Szenarios, in denen ein Modell zur kompletten gesetzlichen Konsolidierung nicht erforderlich ist
Vortrag
Initialisierung von Anfangssaldi, wenn ein neuer Geschäftszyklus beginnt
Validierung
Validierung von Eingabedaten
Verrechnungen und Anpassungen
Generierung aller Konsolidierungseinträge für die gewünschten Entitätsgruppen (wie Verrechnungen, Anpassungen, Neuklassifizierungen und Minderheitenberechnungen)
Konsolidierungsgeschäftsregeln ermöglichen die automatische Verarbeitung von Daten, um einen konsolidierten Satz von Ergebnissen zu erzeugen. Dies sind im Allgemeinen Verrechnungen von Investitionen in Tochtergesellschaften, Anpassungen von Minderheitsbeteiligungen, Neuklassifizierungen und sonstige Buchungen, abhängig von der Art der erforderlichen Konsolidierungsmethoden.
Wählen Sie nur die Dimensionen aus, die für die gesetzliche Konsolidierung benötigt werden, und heben Sie die Auswahl für die übrigen auf.
Legen Sie Dimensionen fest, die in das Konsolidierungsmodell einbezogen werden sollen, und legen Sie auch die gesicherte Dimension fest, die die Sicherheit mithilfe der Elementzugriffsprofile von SAP Business Planning and Consolidation kontrollieren soll.
Normalerweise werden die Dimensionen Entität und Kategorie als gesicherte Dimensionen für die Elementzugriffskontrolle festgelegt.
Die Dimension Gruppe enthält Konzernwährung, Berichtswährung und Konsolidierungsgruppen. Der InfoProvider HAUPT muss die Dimension WÄHRUNG zum Speichern der umgerechneten Beträge enthalten. Die vom Konsolidierungsprozess erzeugten Konsolidierungsbuchungen werden ebenfalls durch die Dimension Gruppe gespeichert.
Was die Währungsumrechnung betrifft, sind zusätzliche Dimensionen im InfoProvider HAUPT optional. Für die Konsolidierung gibt es jedoch noch weitere Anforderungen. Diese werden im Folgenden beschrieben:
Das Modell kann eine Dimension vom Typ Intercompany enthalten.
Das Modell kann eine Dimension vom Typ FLOW enthalten. Diese Dimension ist optional, sie kann jedoch, sofern vorhanden, durch folgende Verfahren genutzt werden:
Das Währungsumrechnungsverfahren gibt die Änderungen in der Bilanz wieder, die aufgrund von Fluktuationen in den Wechselkursen entstanden sind.
Das Konsolidierungsverfahren gibt die an den Bewegungen der Bilanzkonten vorgenommenen Verrechnungen an.
Im InfoProvider HAUPT kann eine Auditdimension vorliegen, die für die Währungsumrechnung jedoch nicht erforderlich ist. Wenn sie vorhanden ist, kann die Währungsumrechnung erkennen, welche Elemente der Dimension umzurechnen und welche unverändert in die Zielwährung zu übertragen sind. Diese Dimension ist jedoch erforderlich, damit das Konsolidierungsverfahren funktioniert.
Dem InfoProvider HAUPT können nach Wunsch zusätzliche (benutzerdefinierte) Dimensionen (wie z. B. Produkt, Markt oder Sparte) hinzugefügt werden. Die Consolidation Engine erkennt ihr Vorhandensein und kann sie im Prozess berücksichtigen und den zugehörigen Elementen benutzerspezifisches Verhalten zuweisen.