Abrechnung durchführen

Voraussetzungen

Nachdem Sie eine Abrechnungsvorschrift erfaßt haben, Istkosten auf den Senderobjekten angefallen und die senderspezifischen Voraussetzungen für eine Abrechnung erfüllt sind, können Sie die angefallenen Kosten abgerechnen.

Sie können eine Einzel- oder eine Sammelbearbeitung starten.

Hinweis Hinweis

Welche Selektionsmöglichkeiten Sie für die Sendertypen haben, entnehmen Sie der Dokumentation des jeweiligen Senderobjekts.

Die senderspezifischen Voraussetzungen, die für die Abrechnung erfüllt sein müssen, entnehmen Sie bitte ebenfalls der entsprechenden Dokumentation.

Ende des Hinweises

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie im Menü des abzurechnenden Objektes Abrechnung .

  2. Machen Sie entsprechende Eingaben

  • für den Auftrag, wenn sie sich in der Einzelbearbeitung befinden.

  • für die Selektionsvariante, wenn Sie sich in der Sammelbearbeitung befinden.

Hinweis Hinweis

Im Gegensatz zur Umlage kann die Abrechnung nicht über Geschäftsjahresgrenzen hinweg erfolgen.

Aus Buchungsperiode und Geschäftsjahr ermittelt das System automatisch das Buchungsdatum. Das Buchungsdatum ist der letzte Tag der Buchungsperiode. Es ist kein Eingabefeld, erscheint aber zum Beispiel auf den Abrechnungsbelegen.

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  • Bezugsdatum

Das Bezugsdatum ist das Wertstellungsdatum für die Anlagenbuchhaltung. Es kann im Einstiegsbild der Abrechnung eingegeben oder aus der Abrechnungsvorschrift des Senders oder der Empfängeranlage abgeleitet werden. Dieses Feld erscheint z.B. bei der Abrechnung von Fertigungsaufträgen nicht .

  • Verarbeitungsart

Für die Abrechnung sind drei Verarbeitungsarten definiert:

  • Automatisch

Alle Aufteilungsregeln eines Senders werden selektiert. Folgende Besonderheiten sind zu beachten:

Wenn ein Sender nur Aufteilungsregeln mit der Abrechnungsart PER hat, werden nur die Kosten der Abrechnungsperiode selektiert und abgerechnet.

Wenn ein Sender sowohl Aufteilungsregeln mit der Abrechnungsart PER (PER-Regeln) als auch Aufteilungsregeln mit der Abrechnungsart GES (GES-Regeln) hat, werden zuerst die PER-Regeln auf die Kosten der Abrechnungsperiode angewendet. Sind danach noch Kosten übrig, werden die GES-Regeln benutzt.

Ein Fertigungsauftrag mit einer GES-Regel an Material wird erst dann abgerechnet, wenn er endgeliefert ist. Vorher kann aber Ware in Arbeit an die Finanzbuchhaltung überführt werden, wenn Ware in Arbeit für den Auftrag ermittelt wurde (Auftragsabgrenzung).

Bei Investitionsmaßnahmen werden GES-Regeln erst dann angewendet, wenn die Maßnahme technisch abgeschlossen ist (vgl. Teilaktivierung). Die Abrechnung an die Anlage(n) im Bau erfolgt aber immer, unabhängig vom Status.

  • Periodisch

Alle Aufteilungsregeln mit der Abrechnungsart PER und AIB werden selektiert. PER-Regeln werden zuerst angewendet. Bei Investitionsmaßnahmen erfolgt danach eine Abrechnung an die Anlage(n) im Bau.

  • Teilaktivierung

Diese Verarbeitungsart ist zu verwenden, wenn eine technisch noch nicht abgeschlossene Investitionsmaßnahme teilaktiviert werden soll, d.h. wenn ein Teil der Gesamtkosten an fertige Anlagen abgerechnet werden soll.

Ergebnis

Abrechnungsprotokoll

Das Abrechnungsprotokoll besteht im wesentlichen aus drei Teilen:

  • Grundliste

I n der Grundliste der Sammelbearbeitung wird das Ergebnis der Abrechnung, z.B. die Anzahl der Nachrichten, angezeigt. In einer Statistik werden die verarbeiteten Sender nach folgenden Kategorien aufgelistet:

Kategorie

Anzahl der Sender

Vollständig abgerechnet

, die ordnungsgemäß abgerechnet wurden.

Vollständig storniert

, die vollständig storniert wurden.

Nicht zu stornieren

, die bereits vollständig storniert sind.

Saldo Null

, die bereits abgerechnet wurden oder die keinen, Bestand (Istkosten) führen.

Eröffnet/Abgeschlossen

, die sich im Systemstatus Eröffnet oder Abgeschlossen befinden.

Gegen Abrechnung gesperrt

, für die eine Abrechnung nicht vorgesehen ist. Eine Stornierung ist damit ebenfalls nicht möglich.

In Bearbeitung

, die in Bearbeitung sind. Ein Sender ist in Bearbeitung, wenn ein Benutzer zum Zeitpunkt der Abrechnung die Abrechnungsvorschrift des Senders ändert.

Unvollständig abgerechnet

, die unvollständig abgerechnet wurden. Eine Abrechnung ist unvollständig, wenn ein Objekt, nachdem es bereits abgerechnet worden ist, im gleichen Abrechnungslauf durch einen anderen Sender erneut belastet wird.

Fehlerhaft

Anzahl der Sender, für die ein Fehler aufgetreten ist. Das sind z. B. Senderobjekte, die sich Systemstatus Freigegeben befinden, für die aber keine Abrechnungsvorschrift angelegt wurde.

  • Nachrichten

Die bei der Abrechnung ausgegebenen Nachrichten können Sie über die Funktion Nachrichten anzeigen. Bei Hintergrundverarbeitung werden die Nachrichten in das Abrechnungsprotokoll ausgegeben.

  • Detailliste

Eine Detailliste wird nur dann ausgegeben, wenn die entsprechende Option im Einstiegsbild der Abrechnung gewählt wurde. Sie können die Detailliste über die Funktion Detailliste anzeigen. Bei Hintergrundverarbeitung wird die Detailliste gegebenenfalls in das Abrechnungsprotokoll ausgegeben.