Zuschussverfahren Das folgende Zuschussverfahren ist in der SAP-Standardauslieferung enthalten:
Der Mitarbeiter erhält die Differenz zwischen
90% seines normalen Nettos ohne Kurzarbeit
und der
Summe aus tatsächlichem Netto und Kurzarbeitergeld
als Zuschuss. Der Zuschuss wird als Bruttobetrag gezahlt und ist damit steuerpflichtig.
Hinweis
Die Berechnung der Sozialversicherung erfolgt beim
Zuschuss Nettovergleich
über das KUG-Fiktivbrutto.