Sozialversicherungspflichtige Tage und Teilzeiträume Beiträge zur Sozialversicherung sind für jeden Kalendertag zu zahlen, an dem eine Mitgliedschaft in der Sozialversicherung besteht. Ein solcher Kalendertag wird als Sozialversicherungstag (kurz: SV-Tag) bezeichnet.
Zur Berechnung der Beiträge aus dem Arbeitsentgelt müssen die Sozialversicherungstage des jeweiligen Lohnabrechnungszeitraums ermittelt werden.
In der monatlichen Abrechnung wird der Lohnabrechnungszeitraum auf 30 Sozialversicherungstage festgesetzt.
Ausnahmefälle:
Bei den nachfolgenden Fällen von a) bis f) gilt diese Regelung nicht:
Aufnahme oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder Wechsel des Arbeitgebers (Wechsel der juristischen Person) innerhalb des Monats
Zeiten des Anspruchs auf Krankengeld (nach Lohnfortzahlungsende), Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld
Zeiten des unbezahlten Urlaubs, des unentschuldigten Fehlens, eines rechtswidrigen Arbeitskampfes von länger als einem Monat
Zeiten der Pflege des Kindes ohne Anspruch auf Entgelt
Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes sowie einer Wehrübung über 3 Tage
Änderung des amtlichen SV-Schlüssels oder Krankenkassenwechsel innerhalb des Monats
In diesen Fällen werden bei der Ermittlung der Sozialversicherungstage die effektiv angefallenen Kalendertage ausgezählt, wobei ein Kalendertag nur dann als Sozialversicherungstag angerechnet werden darf, wenn er außerhalb der Zeiten von b), c), d) oder e) liegt. Liegt ein Kalendertag innerhalb der Zeiten von b), c), d) oder e), müssen die SV-Tage entsprechend gekürzt werden.
Beispiel
Ihr Mitarbeiter Karl Schmitt ist erkrankt. Letzter Tag der Lohnfortzahlung ist der 15.01.1997.
Vom 16.01.1997 bis zum 23.01.1997 erhält Herr Schmitt Krankengeld (siehe b ).
Vom 24.01.1997 bis zum 31.01.1997 arbeitet Herr Schmitt wieder normal.
Der Monat Januar hat 31 Kalendertage. Für die Berechnung der SV-Tage werden diese Kalendertage um die Zahl der Tage, die Herr Schmitt außerhalb der Lohnfortzahlung ist und Krankengeld erhält, verringert:
31 Kalendertage
minus
6 Tage Krankengeld
=
25 SV-Tage
Hinweis
Im SAP-System werden die SV-Tage im Rahmen des Abrechnungslaufes pro Abrechnungsperiode ermittelt und in der Sekundärlohnart /303: SV-Tage gespeichert.
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Ausnahmefall
a
) wird im SAP-System über die Personalmaßnahmen
Austritt
abgebildet. Durch die Personalmaßnahme Austritt wechselt das Feld
Status Beschäftigung
im Infotyp
Maßnahmen
(0000) von
aktiv
auf
ausgetreten
. Bei einem Wechsel der juristischen Person (Ausnahmefall
a
) ändert sich das Feld
juristische Person
im Infotyp
Organisatorische Zuordnung
(0001).
Änderungen der amtlichen Sozialversicherungsschlüssel (Ausnahmefall
f
) werden im SAP-System durch entsprechende Pflege des Infotyps
Sozialversicherung Deutschland
(0013) vorgenommen.
Die übrigen Ausnahmefälle
b
),
c
),
d
) und
e
) erkennt das System anhand einer entsprechenden Abwesenheitsart. Hierzu müssen der jeweiligen Abwesenheitsart Informationen bezüglich der Sozialversicherung mitgegeben werden. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Abschnitt
Abwesenheiten und Sozialversicherung
.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Wechsel der juristischen Person innerhalb eines Monats (Ausnahmefall
a
) wird ein Split in der internen Tabelle
WPBP
erzeugt. Die interne Tabelle
WPBP
(akronym:
W
ork
P
lace
B
asic
P
ay) beinhaltet die während des Abrechnungslaufs mittels der Funktion
WPBP
eingelesenen Arbeitsplatz- und Basisbezugsdaten eines Mitarbeiters.
Zusätzlich wird ein Split in der internen Tabelle
SV
erzeugt. Die Tabelle SV (akronym: Sozialversicherung) beinhaltet die während des Abrechnungslaufs eingelesenen SV-Daten eines Mitarbeiters.
Beispiel
Ihre Mitarbeiterin Andrea Austritt tritt zum 24.04. aus Ihrem Unternehmen aus. Es entstehen zwei Teilzeiträume:
Zeitraum 01 : 01.04. bis 24.04.
Zeitraum 02 : 25.04. bis 30.04.
In den internen Tabellen
WPBP
und
SV
werden die jeweils zu den Zeiträumen gültigen Daten unter dem Zeitraumkennzeichen (01, 02) abgespeichert.
Bei Änderung der Sozialversicherungsschlüssel oder Wechsel der Krankenkasse innerhalb einer Periode (Ausnahmefall f )wird ein Split in der internen Tabelle SV erzeugt.
Beispiel
Ihre Mitarbeiterin Andrea Austritt wechselt zum 24.04. die Krankenkasse. Es entstehen zwei Teilzeiträume:
Zeitraum 01 : 01.04. bis 24.04.
Zeitraum 02 : 25.04. bis 30.04.
In der interne Tabelle SV werden die jeweils zu den Zeiträumen gültigen Daten unter dem Zeitraumkennzeichen (01, 02) abgespeichert.
Bei den übrigen Ausnahmefälle
b
,
c
,
d
und
e
werden entsprechende Abwesenheiten im Infotyp
Abwesenheiten
(2001) erfasst. Im Rahmen der Abrechnung werden diese Abwesenheiten mit der Funktion
RAB
(akronym:
R
ead
AB
sences) in die interne Tabelle
AB
(akronym:
AB
sences) gestellt. Die Daten werden dabei wird für unterschiedliche Zeiträume mit einem Split-Kennzeichen abgespeichert.
Beispiel
Ihre Mitarbeiterin Andrea Austritt ist vom 02.04. bis zum 08.04. erkrankt.
Es entsteht ein Teilzeitraum:
Zeitraum 01 : 02.04. bis 08.04.
In der internen Tabelle
AB
werden die zu diesem Teilzeitraum gültigen Abwesenheitsdaten unter dem entsprechenden Zeitraumkennzeichen (hier: 01) abgespeichert.
Hinweis
Da sich die Bewertung einer Abwesenheit im Verlauf ihrer Dauer ändern kann, ist eine solche Aufteilung für die Besonderheiten der Sozialversicherung nicht ausreichend. Weitere Informationen zu dem Thema
Abwesenheiten und Sozialversicherung
erhalten Sie im nachfolgenden Abschnitt.
Lesen Sie: Abwesenheiten und Sozialversicherung