Versionierung eines Unfallkatastereintrags Wenn Sie einen Unfallkatastereintrag nachträglich verändern müssen, aber die historische Form zu Dokumentationszwecken erhalten wollen, können Sie den Unfallkatastereintrag versionieren.
Einen Unfallkatastereintrag versionieren heißt, die Gültigkeit des ursprünglichen Eintrags zu einem Stichtag abzugrenzen und dadurch zwei Versionen zu erzeugen:
die ursprüngliche Version (Gültigkeitsende: Stichtag - 1)
die ab dem Stichtag gültige Version (Gültigkeit unbegrenzt; d.h. Gültigkeitsende 31.12.9999)
Sie können in der Komponente
Auswertungen (EHS-IHS-REP)
eine Übersicht über
alle
Versionen
des Unfallkatastereintrags erstellen. Weitere Informationen finden Sie unter
Hilfsmittel
.
Sie können nur Unfallkatastereinträge versionieren, deren Gültigkeitsende unbegrenzt ist.
Die Versionierung bezieht sich auf alle Daten des Unfallkatastereintrags mit Ausnahme der mehrfachen Einschränkungen.
Der in der Gültigkeit abgegrenzte Unfallkatastereintrag kann nur noch angezeigt und nicht mehr verändert werden.
Sie erstellen für den Unfallkatastereintrag, den Sie versionieren wollen, eine Suchanfrage. Dabei geben Sie als
Stichtag
den Tag an, zu dem der Datensatz versioniert werden soll. Dann markieren auf der
Trefferliste
den gewünschten Unfallkatastereintrag und wählen
Versionieren
. Damit ist die Versionierung abgeschlossen.
Hinweis
Unter können Sie sehen, zu welchem Stichtag die aktuelle Version erstellt wurde und wann der Eintrag angelegt wurde.