Versionierung eines Unfallkatastereintrags

Verwendung

Wenn Sie einen Unfallkatastereintrag nachträglich verändern müssen, aber die historische Form zu Dokumentationszwecken erhalten wollen, können Sie den Unfallkatastereintrag versionieren.

Einen Unfallkatastereintrag versionieren heißt, die Gültigkeit des ursprünglichen Eintrags zu einem Stichtag abzugrenzen und dadurch zwei Versionen zu erzeugen:

  • die ursprüngliche Version (Gültigkeitsende: Stichtag - 1)

  • die ab dem Stichtag gültige Version (Gültigkeit unbegrenzt; d.h. Gültigkeitsende 31.12.9999)

Integration

Sie können in der Komponente Auswertungen (EHS-IHS-REP) eine Übersicht über alle Versionen des Unfallkatastereintrags erstellen. Weitere Informationen finden Sie unter Hilfsmittel .

Voraussetzungen

Sie können nur Unfallkatastereinträge versionieren, deren Gültigkeitsende unbegrenzt ist.

Funktionsumfang

Die Versionierung bezieht sich auf alle Daten des Unfallkatastereintrags mit Ausnahme der mehrfachen Einschränkungen.

Der in der Gültigkeit abgegrenzte Unfallkatastereintrag kann nur noch angezeigt und nicht mehr verändert werden.

Aktivitäten

Sie erstellen für den Unfallkatastereintrag, den Sie versionieren wollen, eine Suchanfrage. Dabei geben Sie als Stichtag den Tag an, zu dem der Datensatz versioniert werden soll. Dann markieren auf der Trefferliste den gewünschten Unfallkatastereintrag und wählen Versionieren . Damit ist die Versionierung abgeschlossen.

Hinweis Hinweis

Unter Anfang des Navigationspfads Hilfsmittel Navigationsschritt Verwaltungsinform. Ende des Navigationspfads können Sie sehen, zu welchem Stichtag die aktuelle Version erstellt wurde und wann der Eintrag angelegt wurde.

Ende des Hinweises