ObligoGibt an, welche Kosten für Materialien und Dienstleistungen, die Sie angefordert oder bestellt haben, anfallen werden. Obligos binden Mittel, die zu einem späteren Zeitpunkt zu Kosten werden.
Die Obligoverwaltung bildet die Kostenseite von Beschaffungsprozessen des MM-Einkaufs auf den Kontierungsobjekten ab. Die anfallenden Kosten werden betriebswirtschaftlichen Objekten wie Aufträgen, Kostenstellen oder Projekten zugerechnet.
In der Obligoverwaltung können Sie festlegen, auf welches Objekt die Kosten, die beispielsweise für eine Bestellung anfallen werden, kontiert werden sollen. In diesem Fall spricht man von einer Vorkontierung .
Die Obligoverwaltung unterscheidet je nach Kontierungsobjekt drei Ausprägungen von Obligos:
Auftragsobligo:
Das Obligo wird auf einen Auftrag vorkontiert.
Kostenstellenobligo:
Das Obligo wird auf eine Kostenstelle vorkontiert.
Projektobligo:
Das Obligo wird auf ein Projekt bzw. ein Projektstrukturplanelement vorkontiert.
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Obligos entstehen im Einkauf durch:
Bestellanforderungen (Bestellanforderungsobligo oder Banf-Obligo)
Bestellanforderungen definieren den innerbetrieblichen Bedarf an einem Material oder einer Dienstleistung. Bestellanforderungen haben eine Kontrollfunktion und können jederzeit geändert werden.
Bestellungen (Bestellobligo)
Bestellungen sind die vertragliche Aufforderung an einen Lieferanten, bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu den angegebenen Bedingungen bereitzustellen. Hier sind keine kurzfristigen, einseitigen Änderungen mehr möglich.
Mittelbindungen (Mittelbindungsobligo)
Mit Mittelbindungen reservieren Sie Mittel für einen relativ sicheren Kostenanfall, den Sie noch nicht einem bestimmten betriebswirtschaftlichen Vorgang wie z.B. einer Bestellung oder Bestellanforderung zuordnen können.